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15.10.2007
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Geld von der Agentur
- Eingliederungszuschüsse gibt es, wenn ein Arbeitsloser schwer zu vermitteln ist, zum Beispiel weil die fachliche Qualifikation fehlt oder aus Altersgründen. Der Zuschuss ist ein Ausgleich für "Minderleistungen". Die Agentur kann für maximal zwölf Monate bis zu 50 Prozent des Lohns und sowie 20 Prozent vom Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag übernehmen.
- Zuschüsse bei Neugründungen können Existenzgründer beantragen, wenn Sie einem Arbeitslosen in den ersten zwei Jahren ihrer Selbstständigkeit eine unbefristste stelle anbieten und nicht mehr als fünf Mitarbeiter haben. Die Agenttur kann für maximal ein Jahr bis zu 50 Prozent der Lohnzahlung plus einen pauschalisrten Arbeitgeberanteil am Sozialversicherungsbeitrag zahlen - jedoch nur für zwei Mitarbeiter gleichzeitig.
- Ausbildungshilfen gibt es etwa für ausbildungsbegleitenden Unterricht und sozialpädagogische Betreuung für Azubis mit Bildungsdefiziten wie auch für den Lebensunterhalt bei auswärtiger Unterbringung
- Einen Einstellungszuschss kann ein Unternehmen beantragen, wenn es einen Mitarbeiter zur Fortbildung schickt und für diese Zeit einen Vertreter beschäftigt. Die Agentur übernimmt dann zwischen 50 und 100 Prozent des Lohns zuzüglichen eines pauschalen Arbeitgeberanteils am Sozialversicherungsbeitrag.
- Über weitere Programme informiert die Arbeitsagentur vor Ort oder im Web unter www.arbeitsagentur.de
Weiterlesen:
[Starthilfe für neue Stellen]
[Geld von der Agentur]

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