Im Sommer mehr, im Winter weniger Arbeit: Mit flexiblen Arbeitszeiten können Sie Auftragsschwankungen ausgleichen – und zur Motivation Ihrer Mitarbeiter beitragen.
von Carmen Rigbers
„Jeder Handwerksbetrieb, der mehr als zwei Mitarbeiter hat, sollte über Arbeitszeitflexibilisierung nachdenken“, rät Dr. Ulrike Hellert. Die Projektleiterin des Zeitbüros Nordrhein-Westfalen hat schon viele Betriebe bei der Einführung von flexiblen Arbeitszeiten betreut. „In vielen Branchen gibt es starke Auftragschwankungen, aus denen für den Betrieb teure Leerzeiten, aber auch Überstunden hervorgehen“, weiß Hellert. „Durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung können Unternehmer zeitnah und zu marktgerechten Konditionen auf die Anforderungen der Auftraggeber reagieren. Damit bleiben sie konkurrenzfähig“, erklärt Cornelia Höltkemeier, Geschäftsführerin der Landesvereinigung Bauwirtschaft Niedersachsen. Und wer wettbewerbsfähig ist, kann Arbeitsplätze sichern, fügt Hellert hinzu. Weitere Vorteile für die Mitarbeiter: Sie können Familie und Beruf besser vereinbaren. Das steigert die Motivation, sagt Hellert.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlage jeder Arbeitszeitvereinbarung müssen allerdings das Arbeitszeitgesetz und die tarifvertraglichen Regelungen der Branche sein, gibt Höltkemeier zu bedenken. Das Arbeitszeitgesetz sieht eine werktägliche Arbeitszeit von maximal acht Stunden vor. Sie kann temporär auf zehn Stunden täglich erhöht werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten oder 24 Kalenderwochen pro Tag acht Stunden und pro Woche 38 Stunden nicht überschreitet. In einer Woche darf ein Arbeitnehmer bei entsprechendem Ausgleich nicht mehr als 60 Stunden arbeiten. Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit ist gesetzlich nicht geregelt. Über die Lage der Arbeitszeit am Tag kann der Arbeitgeber – in Abstimmung mit einem eventuell vorhandenen Betriebsrat – selbst entscheiden.
Lösung: Zeitkonten
Die gängigste Methode der Arbeitszeitflexibilisierung ist das Führen von Zeitkonten, sagt Hellert. Dabei ist festgelegt, wie viele Überstunden und Minusstunden ein Mitarbeiter anhäufen darf und innerhalb welches Zeitraums diese Überstunden und Defizite ausgeglichen werden müssen. Für unterschiedliche Branchen gelten hier tarifvertraglich unterschiedliche Vorgaben. Die Mitarbeiter des Bauunternehmens Dieckmann aus Osnabrück haben im Sommer eine Mindestarbeitszeit von 178 Stunden pro Monat, in den auftragsschwachen Wintermonaten sind es 164 Stunden. Wenn der Bau in der warmen Jahreszeit boomt, werden maximal 150 Überstunden über die gesamte Saison aufgebaut. „So können wir Rücklagen für den Winter bilden“, begündet Personalleiter Hans-Joachim Behling die dem Tarifvertrag entsprechende Vereinbarung. „In den Sommermonaten müssen wir zudem keine Überstunden auszahlen und bleiben liquider.“ Saisonale Auftragsschwankungen kennt auch Uwe Marquardt. Für den Zweiradmechanikermeister aus Bünde beginnt im Frühjahr die auftragsstärkste Zeit in seinem Fahrrad-Geschäft. Um die Öffnungszeiten abdecken zu können, entschied sich der 41-Jährige für versetzte Arbeitszeiten für seine fünf Mitarbeiter. Der erste Arbeitsblock beginnt um sieben Uhr, der zweite endet um 19 Uhr. Auch er arbeitet mit Zeitkonten. Überstunden im Frühjahr und Sommer werden im Winter abgebaut. „So kann ich eine gleichmäßige Entlohnung garantieren“, erklärt Marquardt die Vorteile.
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27.03.2007
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