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05.12.2000
BETRIEBSNACHFOLGE
EXPERTENTIPPS
Tipp: Mitarbeiter informieren
Klaus-Dieter König

"Beziehen Sie Mitarbeiter frühzeitig ein"
Klaus-Dieter König ist stellvertretender Leiter des Instituts für Technik der Betriebsführung (itb) in Karlsruhe. Kontakt: koenig@itb.de.
von Klaus-Dieter König

"Nicht nur der Unternehmer und sein Nachfolger sind von der Betriebsübergabe betroffen. Die wichtigsten Kunden, die Lieferanten, Banken, Steuerberater, die Familienmitglieder sollten informiert und in die Entscheidung eingebunden sein. Am sensibelsten ist aber die Information der Mitarbeiter zu betrachten.

In der täglich beobachteten Praxis ist die Reaktion von Mitarbeitern auf einen Wechsel in der Unternehmensführung unterschiedlich:
  • Mitarbeiter kündigen und verlassen das Unternehmen.
  • Die Produktivität der im Unternehmen verbleibenden Mitarbeiter sinkt.
Auslöser für beide Reaktionen ist die Unsicherheit über den Fortgang, hervorgerufen durch das Fehlen offener Kommunikation im Unternehmen.

Rechtlich ist doch alles klar. Nach Paragraf 613a BGB tritt der Betriebsnachfolger in alle bestehenden Rechte und Pflichten aus den Arbeitsverhältnissen der bisher im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter ein. Die bedeutet, dass Arbeitnehmer als Folge der Betriebsübergabe nicht gekündigt werden können.

Was ist für den Betriebsinhaber zu tun:
  • Beginnen Sie schon heute, auch wenn Sie noch lange nicht an Aufgabe Ihres Betriebes denken, Ihre Mitarbeiter in Entscheidungen einzubeziehen.
  • Sorgen Sie für ein Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmensführung und Mitarbeitern.
  • Fördern Sie die Bereitschaft zur Eigeninitiative und lassen Sie diese auch zu.
  • Erkennen Sie die Bedürfnisse und Anforderungen Ihrer Mitarbeiter.
  • Erwarten Sie für Ihre Motivationsansätze eine Gegenleistung Ihrer Mitarbeiter.


In diesem, auf partnerschaftliche Zusammenarbeit aufgebauten Betriebsklima, verhindert die offene Kommunikation negative Reaktionen auf den Unternehmerwechsel. Die Identifikation mit dem eigenen Betrieb bleibt auch nach der Übernahme erhalten."


(jw)


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