Prüfen Sie ihre Beteiligungsoptionen
- Herr im Haus: Informations- und Mitwirkungsrechte von Beteiligungsgesellschaften müssen vorab geregelt werden. Die meisten Beteiligungsgeber streben in der Regel nur Minderheitsbeteiligungen an, Entscheidungen obliegen weiter dem Unternehmer. Vor allem bei kleineren Beteiligungen sollten Inhaber das Heft nicht aus der Hand geben, rät Wolfgang Miethke von der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachen. Allerdings lebt eine Beteiligung von einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit und einem regelmäßigen Informationsaustausch.
- Investoren: Beteiligungsgeber gibt es viele. „Schwierig ist es nur, den passenden zu finden“, betont Miethke. Kontakte finden sich im Internet, zum Beispiel in der Beteiligungsbörse für den Mittelstand der niedersächsischen NBank
- Informationen: Ganz genau wollen Investoren alles wissen. Businessplan, Bilanzen, BWAs, Kundenstruktur und Unternehmensorganisation sind nur die wichtigsten Punkte auf einer langen Liste. Umgekehrt sollten Handwerker ihren potenziellen Investoren auf den Zahn fühlen, rät Miethke: Wirtschaftsauskunfteien und Hausbank seien die ersten Anlaufstellen für solche Informationen.
- Alternativen prüfen: Gerade bei kleineren Beteiligungen sollten Handwerker überlegen, ob es innerhalb von Familie oder Freundeskreis potenzielle Geldgeber gibt. „Wenn die Zinsen in der Familie bleiben, kann das ein kleines Steuersparmodell werden“, sagt Miethke.