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24.04.2008
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So kommen Sie ans Geld
Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) haben klare Vorgaben an ihre Partner:
- Vorarbeit: Zur Beurteilung erwarten die MBG in der Regel ein Unternehmenskonzept mit Planbilanzen, Rentabilitätsrechnung, Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätsvorschau, Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmers und eine Stellungnahme der Handwerkskammer.
- Sicherheiten: Die MBG verzichten auf dingliche Sicherheiten, dafür erwarten sie eine Garantie des Beteiligungsunternehmers. Ergänzend werden die Beteiligungen durch die Bürgschaftsbank abgesichert.
- Entgelt: MBG bekommen ein jährliches Entgelt, das sich aus gewinnunabhängigem und gewinnabhängigem Anteil zuzüglich einer Garantieprovision und einer Bearbeitungsgebühr zusammensetzt. Die Effektivbelastung beträgt derzeit pro Jahr zwischen zehn und zwölf Prozent. Anders als private Investoren, die erst am Ende richtig abkassieren, erwarten MBGs keine Exitvergütung. Sie sind auch nicht an Zuwachs der stillen Reserven beteiligt, sondern erhalten am Ende der Laufzeit lediglich den Nominalwert zurück.
Weiterlesen:
[Die stille Alternative]
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