Vorteile: Genussrechte lassen sich sehr flexibel gestalten. Das gilt insbesondere für
- Laufzeit, Rückkauf und Kündigung
- Gewinnbeteiligung, Verlustbeteiligung, Beteiligung an Liquidationserlösen
- Mindestverzinsung
- Wiederauffüllungspflicht
- die Bilanzierung als Eigen- oder als Fremdkapital
Verluste und Haftung: Genussrechte nehmen in der Regel an Verlusten des Unternehmens teil. Im Insolvenzfall besteht Rang-rücktritt gegenüber allen anderen Gläubigern.
Quelle: "Mezzaninekapital" von Michael D. G. Wandt









