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03.07.2008
BETEILIGUNGEN
ÜBERBLICK
Genussrechte im Überblick
Rechte: Ein Genussrecht ist ein Vertrag, der die schuldrechtlichen Ansprüche regelt, die sich aus der zeitweiligen Überlassung von Kapital ergeben. Wer ein Genussrecht erwirbt, erhält damit Vermögensrechte vom Anbieter, zum Beispiel den Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung. Genussscheine sind eine verbriefte und beurkundete Form des Genussrechts, die als Wertpapiere handelbar sind.

Vorteile: Genussrechte lassen sich sehr flexibel gestalten. Das gilt insbesondere für
  • Laufzeit, Rückkauf und Kündigung
  • Gewinnbeteiligung, Verlustbeteiligung, Beteiligung an Liquidationserlösen
  • Mindestverzinsung
  • Wiederauffüllungspflicht
  • die Bilanzierung als Eigen- oder als Fremdkapital
Mitsprache: Inhaber von Genussrechten sind nicht Mitinhaber des Unternehmens, sie haben keine Mitspracherechte.

Verluste und Haftung: Genussrechte nehmen in der Regel an Verlusten des Unternehmens teil. Im Insolvenzfall besteht Rang-rücktritt gegenüber allen anderen Gläubigern.

Quelle: "Mezzaninekapital" von Michael D. G. Wandt


Weiterlesen:
  [Genussscheine ohne schlechten Beigeschmack ]
  [Genussrechte im Überblick]


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