Keine Angst vor Investoren: Kapital gibt es von den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften - ganz ohne Heuschreckenalarm!
von Jörg Wiebking
Ingolf Schwarzbäcks Partner hat viel Geld in seine Firma gesteckt. Wie viel genau, das verrät der 51-Jährige Chef der EW Elektrobau GmbH Wolmirstedt nicht. Nur soviel: "Der Anteil liegt unter 50 Prozent." Viel wichtiger ist für Elektromeister eine andere Information: dass er noch immer Herr im eigenen Haus ist. Denn sein Kapitalgeber ist keine gierige "Heuschrecke" sondern eine Förderbank: die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG). Die MBG kam ins Spiel, als das Zusammenspiel mit Schwarzbäcks früherem Partner nicht mehr so gut lief. Um den Gesellschafter auszulösen, empfahl man ihm dort, sich an die MBG zu wenden. Die sah die Zukunft des 30-Mann-Betreb, der für Energieversorger und im Bergbau tätig ist, positiv und stieg ein. "Wir haben eine partnerschaftliche Zusammenarbeit entwickelt", sagt Schwarzbäck. Die Zusammenarbeit beschränkt sich ein Reporting im Quartal und ein jährliches Beteiligungsentgelt. "Aber in die Firmenleitung redet mit niemand hinein."
Das zählt zu den besonderen Eigenschaften jeder Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die es auch in Niedersachsen und in anderen Bundesländern gibt: Sie vergeben in der Regel nur typische stille Beteiligungen. Mit diesem Anteil verbinden sie lediglich Kontrollrechte, also zum Beispiel Einblick in den Jahresabschluss., jedoch keine Mitspracherechte.
"MBG-Beteiligungen sind in erster Linie für wachstumsorientierte Unternehmen geeignet", erläutert Betriebsberaterin Gertraude Lorcy-Groß von der Handwerkskammer Magdeburg. Auch wenn es um Betriebsnachfolgen oder - wie in Schwarzbäcks Fall - um das Herauslösen eines Gesellschafters geht, sei eine MBG-Beteiligung geeignet. "Aber für Sanierungsfälle kommt sie nicht in Frage." Eine weitere Voraussetzung sei, dass die MBG eine geplante Investition nicht alleine schultern muss: "Da muss man selbst mit im Boot sein oder eine Bank." Alternativ kämen auch andere Förderprogramme in Frage, etwa KfW-Kredite. "Aber die Beteiligung hat den Vorteil, dass sie bilanziell wie Eigenkapital behandelt wird und so das Rating bei den Banken verbessert", erläuter die Betriebsberaterin.
Trotz der Vorteile sei die Nachfrage im Handwerk noch verhalten, berichtet Wolf-Dieter Schwab. Geschäftsführer der MBG Sachsen-Anhalt. Ein Fünftel ihrer Beteiligungen halte seine MBG derzeit in Handwerksbetrieben. Als Ursache sieht Schwab "die Sorge, dass wir dann der Geschäftsführung hineinreden, dabei nehmen wir keinen Einfluss auf das operative Geschäft". Auch sei vielen nicht bekannt, dass sich die MBG schon mit Beträgen ab 25.000 Euro beteilige. "Im Handwerk liegt die Summe durchschnittlich allerdings höher, bei etwa 100.000 bis 150.000 Euro." An den Kosten könne es hingegen nicht liegen. Als öffentlich geförderte Beteiligungsgesellschaft darf eine MBG nicht so viel nehmen wie private Investoren. Und ein scheinbar günstigeres Darlehen habe Nachteile gegenüber Beteiligungskapital beim Banken-Rating, was sich auf Dauer auch finanziell bemerkbar mache.
Vielleicht liegt es aber auch an der Sorge der Unternehmer vor dem, was später folgt: Denn irgendwann, in der Regel nach zehn Jahren, will die MBG ihr Geld zurück. "Aber über die Rückzahlungsmodalitäten kann man sprechen", sagt Schwab, bei Bedarf könne der Betrieb den Anteil in Raten über mehrere Jahre zurückzahlen.
Ingolf Schwarzbäck blickt diesem Augenblick gelassen entgegen. "Wir haben noch zwei Jahre Zeit und haben das alles schon mit unserer Hausbank besprochen." Die Bank werde dann das tun, wozu sie vor zehn Jahren noch nicht bereit war: die Beteiligung ablösen. "Das ist doch ein Zeichen, dass wir uns gut entwickelt haben", weiß Schwarzbäck.
|
|
|||
|
24.04.2008
|
|
||










