Frühzeitig Insolvenz anmelden:
Seit 1999 kann man eine Insolvenz nicht nur bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, sondern auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit anmelden. Viele Unternehmer zögern damit jedoch so lange, bis alles zu spät ist. Wer seinen Mitarbeitern zum Beispiel bereits monatelang keine Gehälter gezahlt hat, verbaut sich die Möglichkeit, den Betrieb fortzuführen.
Sanierungskonzepte erstellen:
Falls die Gläubiger einer Sanierung zustimmen, müssen der Schuldner oder der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan einreichen. Dieser “Fahrplan” zur Rettung des Unternehmens sollte im Idealfall schon fertig sein, bevor man Insolvenz anmeldet. Die Betriebsberater der Handwerkskammern oder auf “Turnaround-Management” spezialisierte Unternehmensberatungen bieten dabei ihre Hilfe an.
Gläubiger sofort mit einbinden:
Überzeugen Sie Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden mit übersichtlich aufbereiteten Zahlen und Konzepten davon, dass das Planverfahren für alle Beteiligten Vorteile bringt.
Verfahrenskosten aufbringen:
Eine wesentliche Hürde stellen die Verfahrenskosten dar, die der Unternehmer für die Verwaltung, Beratung und Planerstellung durch Dritte aufbringen muss. Anstelle des Insolvenzverwalters kann der Schuldner den Betrieb auch selbst verwalten, um die Kosten zu senken – allerdings nur mit Zustimmung der Gläubiger.
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27.06.2007
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