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23.06.2008
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Droht die nächste Abmahnwelle?
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Neue Werberegeln = neue Abmahnwelle? Eigentlich sollen einige Neuheiten im Wettbewerbsrecht die Verbraucher stärken. Doch kleine Betriebe können so auch leicht ins Visier profesioneller Abmahner geraten. Worauf Sie achten sollten.

Ist bald Schluss mit aggressiver und irreführender Werbung? Den übelsten Auswüchsen will die Bundesregierung nun einen Riegel vorschieben: Ab Anfang 2009 soll das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um eine Liste mit 30 verbotenen Werbepraktiken ergänzt werden. Doch diese "Schwarze Liste" könnte nicht nur aggressiv werbende große Ketten treffen. Aufpassen müssen auch kleinere Betriebe, wie Rechtsanwältin Andrea Jaeger-Lenz an einigen Beispielen aus der "Schwarzen Liste" erläutert:

Beispiel I: Im Entwurf der Liste heißt es, dass Verbrauchern gesetzlich zustehende Rechte nicht "als Besonderheit des Angebots des Gewerbetreibenden" präsentiert werden dürfen. "Das bedeutet, dass Unternehmen zum Beispiel die gesetzliche Gewährleistungsfrist in der Werbung oder in Angeboten nicht besonders herausstellen sollten", sagt Jaeger-Lenz. Eine Formulierung wie "Bei uns haben Sie 2 Jahre Garantie auf unsere Leistungen" wäre dann angreifbar. "Aber es spricht nichts gegen einen unauffälligen Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung", sagt die Anwältin.

Beispiel 2: Auch wer falsche Behauptungen über Gefahren für die persönliche Sicherheit des Kunden oder seiner Familie aufstellt, verstößt dann gegen das UWG. Muss also jetzt jeder Elektriker bei Werbung für den E-Check aufpassen? Wenn er mit dem Spruch wirbt "Wir raten Ihnen, einen regelmäßigen E-Check durchzuführen, um die Sicherheit zu gewährleisten", dann sei das unproblematisch. "Hier sollen die Auswüchse gestoppt werden, das Reißerische, das einem Kunden suggeriert, dass er direkt tot umfällt, wenn er nicht sofort handelt", sagt Jaeger-Lenz.

Im Wesentlichen gehe es dem Gesetzgeber darum, besonders reißerische Werbung zu unterbinden, betont die Juristin. So werden auch falsche Behauptungen verboten, dass ein Produkt nur noch sehr begrenzte verfügbar sein, um Verbraucher zu schnellen und unüberlegten Entscheidungen zu verleiten. Das betreffe in erster Linie vermeintliche Schnäppchenpreise bei angeblichen Geschäftsaufgaben. "Das greift aber nicht, wenn zum Beispiel ein Bäcker damit wirbt, Brötchen zwischen 17 und 18 Uhr günstiger zu verkaufen oder wenn vielleicht ein Optiker regelmäßig in einer Happy-Hour für Sonnenbrillen zwischen 16 und 18 Uhr diese günstiger anbietet", betont Jaeger-Lentz.

Schnelle Umsetzung
Aufpassen sollten Handwerker allerdings schon heute. Vieles, was auf der Schwarzen Liste steht, sei nicht wirklich neu, sondern solle vor allem mehr Klarheit bei einigen Rechtsbegriffen schaffen, die längst im UWG stehen. "Vor diesem Hintergrund könnten Richter heute schon im Sinne der Novelle entscheiden."

Vorsicht, bei ungerechtfertigten Abmahnungen
Ebenso wäre es möglich, dass Wettbewerber diese Gelegenheit für Abmahnungen nutzen. Marketing-Experte Christian Jürgens von der Handwerkskammer Lüneburg-Stade rät daher dazu, vorhandenes Werbematerial mit Blick auf die UWG-Novelle zu überprüfen. "Falls es dennoch zu einer Abmahnung kommt, sollten Betroffene nicht gleich die Unterlassungserklärung unterschreiben oder gar bezahlen, sondern sich fachlichen Rat holen", rät Jürgens.

Aber bringen die neuen Regeln auch etwas für Handwerker - außer mehr Arbeit? Zweifel hat daran hat Uwe Behnsen aus Hannover. "Die großen Ketten werden immer wieder Lücken finden", glaubt der Radio- und Fernsehtechnikmeister. "Kleine Betriebe trifft so ein Rechtsstreit und die Strafe bei Verstößen richtig hart. Aber den Großen macht das nichts aus, die Artikel über den Prozess sind dann ja auch schon wieder Werbung für die."

Weitere Infos:
  • Bundesjustizministetrium: die UWG-Novelle
  • Bloß nichts unterschreiben! Widerstand gegen Abmahnungen lohnt sich

    (jw)




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    31.01.2007
    WERBUNG
    AUS DER PRAXIS
    Lassen Sie von sich hören!
    Radio
    Im Auto, im Büro, zu Hause: Überall läuft das Radio. Wäre das nicht die richtige Gelegenheit, für Ihr Unternehmen zu werben?

    von Jörg Wiebking

    In der Radiowerbung zieht die Autohausgruppe Dürkop aus Braunschweig alle Register: Sie präsentiert den Verkehrsfunk, schaltet Werbespots und wenn ihr Stammsender in Gewinnspielen Autos verlost, ist sie bestimmt mit auf Sendung. „Für Werbung im Radio und in den Printmedien geben wir die höchsten Werbebudgets aus“, berichtet Geschäftsführer Stefan N. Quary (41). Die „Primetime“, ist Quarys bevorzugte Sendezeit: morgens und abends, „wenn die Kunden auf dem Weg von und zur Arbeit sind“, dann ist seine Zielgruppe empfangsbereit. Dass die Botschaften aus dem Äther ankommen, wird bei Dürkop ständig überprüft: „Unsere Mitarbeiter fragen alle neuen Kunden, wie sie auf uns gekommen sind.“ Die Erfahrungen mit dem Medium sind so gut, dass das Unternehmen den Markt für Audiowerbung längst mit einem eigenen Tochterunternehmen bearbeite, berichtet der Geschäftsführer: „Unsere eigene Agentur produziert unsere Spots, arbeitet aber auch für andere Partner.“

    Nun ist die Dürkop-Gruppe ein großer Mittelständler: 800 Mitarbeiter, Autohäuser an 17 Standorten. Doch was ist mit einem kleineren Handwerksbetrieb? „Radiowerbung ist auch für kleinere Unternehmen interessant – eigentlich für alle, die für Endkunden arbeiten“, erläutert Tanja Dibke von der Tepe Marketingagentur in Westerstede. Dabei sieht Dibke Radiospots nicht in Konkurrenz zu Zeitungsanzeigen. Das Radio habe eigene Stärken: „Das ist aktiver, kann mehr Informationen transportieren und das gesprochene Wort bleibt eher haften.“

    Nicht zu vergessen die Preise: Der Wettbewerb der Sender und die Regionalisierung haben die Preise sinken lassen. „Sender wie ffn, Antenne oder Radio Energy machen unheimlich gute Angebote mit interessanten Paketpreisen.“ So gebe es gelegentlich Lockangebote für unter 1000 Euro – die Kosten für die Produktion des Spots schon eingerechnet. Was die Radiowerbung jedoch im Einzelfall kostet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Je größer das Sendegebiet, je prominenter die Sendezeiten, je länger und aufwändiger der Spot, desto teurer wird die Aktion. Wer messbare Effekte wünsche, sollte mit 2000 Euro und mehr kalkulieren. Um so wichtiger sei die Planung, sagt Dibke: „Nicht auf jedem Sender und zu jeder Zeit ist die eigene Zielgruppe zu erreichen.“

    Hilfe bei den ersten Schritten bieten die Sender. Wer nicht schon mit einer Agentur zusammenarbeitet, könne das Angebot ruhig nutzen, rät Dibke. Manche Informationen gibt es sowieso nur dort: zum Beispiel die Marktanalysen des jeweiligen Senders, die verraten, wann welche Zielgruppe zuhört. Zudem haben die Sender selbst Interesse am Erfolg ihrer Kunden. „Wir müssen darauf achten, dass es für beide Seiten passt“, bestätigt Uwe Walnsch, Marketingleiter bei Hitradio Antenne in Hannover. Weil sich Radioprogramme ohne Werbung besser anhören und Werbung besser wirkt, wenn sie wie das Programm klingt, versuche sein Sender das Zusammenspiel zu optimieren. Da kann es hilfreich sein, dass manche Sender die Ideen für Spots für ihre Kunden gleich selbst entwickeln und produzieren.

    Weiterlesen:
      [Lassen Sie von sich hören!]
      [So geht es „On Air“]


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