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17.05.2004
E-BUSINESS
UMSATZ UND STRATEGIE
Starke Kundenrechte beim Online-Kauf
Shopping-Online
Beim Internet-Verkauf gelten andere Regeln als im Alltagsgeschäft mit Handwerker-Kunden. handwerk.com hat Verbraucherschützer gefragt, worauf Unternehmer achten müssen und was ihre Kunden dürfen.




Zwei Wochen Rückgabefrist
Der im Fachgeschäft unterschriebene Kaufvertrag über einen neuen Wäschetrockner ist sofort bindend. Schließt der Kunde für das Gerät hingegen im Online-Shop desselben Unternehmens einen Vertrag ab, so kann er den Kauf innerhalb von zwei Wochen problemlos rückgängig machen. Der Kunde muss lediglich den Vertrag widerrufen oder die Ware zurücksenden. "Die Frist beginnt erst mit dem Erhalt der Ware", sagt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt.

Die zweiwöchige Rückgabefrist gilt für fast alle im Web gekauften Produkte. Nur bei online bestellten Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist sofort.

Informationspflichten beachten
Auf sechs Monate würde sich die Rückgabefrist verlängern, wenn das Unternehmen im Internet nicht seinen gesetzlichen Informationspflichten nachkommt, berichtet Helke Heidemann-Peuser vom Bundesverband deutscher Verbraucherzentralen in Berlin. Zudem müsse das Unternehmen spätesten mit der Lieferung über das Widerrufsrecht belehren. Andernfalls könne der Kunde den Vertrag ohne jede zeitliche Frist widerrufen.

Ausnahmen für individuell gefertigte Produkte
Handwerker, die auf Grund einer Online-Bestellung Produkte individuell nach den Wünschen ihrer Kunden fertigen, müssen jedoch nicht mit der Rückgabe rechnen. Nach Reichertz Angaben seien solche Produkte von der Rückgabe ausgeschlossen. Fertigt ein Tischler etwa anhand einer vom Kunden in seinem Online-Shop erstellten Skizze ein Möbelstück, so muss der Kunde das in jedem Fall auch bezahlen. Das gelte gleichermaßen für verderbliche Produkte, wie Back- oder Wurstwaren.

Rückgabe ohne Gründe
Der Käufer müsse keine Gründe für die Rückgabe angeben, berichtet Reichertz. Dennoch kann sich die Frage danach für den Unternehmer lohnen, um so möglichen Schwachstellen im Angebot auf die Spur zu kommen.

Auch "ein schriftlicher, ausdrücklicher Widerruf der Bestellung ist nicht erforderlich", sagt der Kölner Anwalt Stefan Müller-Römer. Der Anbieter müsse es akzeptieren, wenn der Kunde die Ware formlos zurücksendet.



Weiterlesen:
  [Starke Kundenrechte beim Online-Kauf]
  [Ware defekt?]


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