Mit den Geräten will die EU die Arbeitszeiten von Brummi-Lenkern besser im Auge behalten. Umstellen müssen sich aber auch Handwerker. Das sollten Sie wissen:
Fahrtenschreiber: Vorgeschrieben ist der digitale Tacho für neu zugelassene Nfz ab 3,5 Tonnen oder neun Sitzen (Stichtag 1. Mai). Analoge Geräte in älteren Nfz müssen nur ersetzt werden, wenn das ganze Tachosystem ausfällt.
Datenerfassung: Der Fahrtenschreiber speichert u.a. Lenk-,
Arbeits- und Ruhezeiten, Motordrehzahlen, gefahrene Geschwindigkeiten sowie Arbeitsvorgänge am Fahrzeug (z.B. Tacho-Kalibrierung und -Checks).
Fahrerkarte: Jeder Fahrer braucht eine eigene Chipkarte. Voraussetzung ist der EU-Führerschein (im Scheckkartenformat). Die Karte kostet etwa zwischen 32 und 42 Euro und gilt fünf Jahre. Ausgegeben wird sie von den Führerscheinstellen.
Unternehmerkarte: Sie ist erforderlich, um die Daten vom Tacho herunterladen zu können. Sie kostet zwischen 30 und 42 Euro und muss nach fünf Jahren verlängert werden. Ausgestellt wird diese Karte von den Gewerbeaufsichtämtern.
Datensicherung: Die Daten auf den Fahrerkarten müssen Sie spätestens nach 28 Tagen auf den PC übertragen. Die Daten auf dem Tacho spätestens alle drei Monate. Alle Datensätze gilt es, zwei Jahre zu archivieren. Die spezielle Hard- und Software müssen Sie extra kaufen ("Digitale Fahrtenschreiber auf einen Blick").
Wartung: Bevor Sie das Gerät einsetzen können, muss das Kfz-Kennzeichen auf dem Chip gespeichert werden. Das darf nur eine autorisierte Werkstatt. Einmal in Betrieb muss der digitale Tacho alle zwei Jahre zum Check.
Kartenverlust: Der Fahrer ist für seine Karte verantwortlich. Einen defekten Plastikstreifen muss er bei der Ausgabestelle zurückgegeben. Er darf dann höchstens 15 Tage ohne Karte weiterarbeiten. Und am Ende jeder Tour muss er die Daten am Tacho ausdrucken. Im Falle eines Diebstahls oder Verlustes muss der Fahrer innerhalb von sieben Tagen Ersatz beantragen.
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02.05.2006
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