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03.07.2008
FUHRPARK
RUND UMS AUTO
Pkw-Tarif für Geländewagen
Autokauf
Wer einen schweren Geländewagen fährt, bekommt vom Fiskus keine Steuererleichterung mehr.

Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Aus steuerlicher Sicht ist dieser Punkt für Fahrer schwerer Geländewagen offenbar erreicht. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt in einem Musterprozess den Besitzers eines Toyota Landcruiser abblitzen lassen. Statt ein paar hundert Euro muss der Mann mehr als 1500 Euro Steuern pro Jahr für sein Auto bezahlen.

Früher ließ der Fiskus Geländewagen mit mehr als 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht als Lkw durchgehen. 2006 schob der Gesetzgeber dieser Praxis rückwirkend zum 1. Mai 2005 einen Riegel vor. Seither gilt: Ab 2,8 t hängt es grundsätzlich von der Bauart und Einrichtung des Autos ab, ob es als Pkw oder Lkw eingestuft wird. Der Kläger hielt sein Fahrzeug für falsch beurteilt.

Er argumentierte unter anderem damit, dass durch das Umklappen der Rücksitzbank die Ladefläche vergrößert werde. Der BFH stellte dagegen klar: "Für die Umrüstung und Umwidmung eines Pkw in einen Lkw ist es vielmehr erforderlich, die Sitze auszubauen und Sitzbefestigungspunkte und Gurthalterungen auf Dauer unbrauchbar zu machen."

Auch das Argument, dass der Landcruiser als Zugfahrzeug diene und große Lasten ziehen könne, wies das Gericht zurück. Es komme "auf die Eignung und Bestimmung des Fahrzeugs" an, "nicht auf dessen tatsächliche Verwendung".

(Aktenzeichen: II R 62/07)

(mfi)


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