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07.05.2007
INTERNET
AKTUELL
Surfen, ratschen und qualmen
Puzzle-Internet
Was private Tätigkeiten im Büro angeht, haben Mitarbeiter eine klare Präferenz: Sie surfen am liebsten im Netz. So behalten Sie die Pausenmacher im Griff.

So ändern sich die Zeiten. Früher haben die Leute eine Zigarette geraucht, in die Stulle gebissen oder mit Kollegen geplauscht. Heute dagegen machen die meisten Pause, um im Internet zu schmökern – am Firmenrechner, versteht sich. Mal schnell nach Schnäppchen bei Ebay gucken, "Last-Minute"-Reiseangebote studieren, eine Runde googeln – viele Mitarbeiter haben da keinerlei Hemmungen. Das ergibt eine Umfrage des Stellenportals monster.de.

"Welche persönlichen Aktivitäten verfolgen Sie während der Arbeitszeit?", haben die Jobvermittler mehr als 10.000 Arbeitnehmer gefragt. Ergebnis: Fast 40 Prozent geben an, den Internetzugang in der Firma auch privat zu nutzen. 17 Prozent schreiben sogar E-Mails an Freunde und Bekannte.

Hinzu kommt: Ein Viertel der Befragten schätzt den Plausch mit Kollegen, bei 16 Prozent hält der Glimmstengel als Pausenfüller her. Und sieben Prozent führen vom Büro aus private Telefongespräche.

Keine Frage, da kann einem als Chef leicht der Kragen platzen. Doch die Formel "Wer surft, fliegt" geht nicht immer auf. Erst kürzlich wollte ein Unternehmer in Rheinland-Pfalz eine Bürokauffrau feuern, weil sie jeden Monat etwa eine Stunde am Arbeitsplatz privat surfte. Das Landesarbeitsgericht in Mainz aber pfiff den Mann zurück. Argument: Surfen in geringem zeitlichen Umfang und zu unbedenklichen Webseiten rechtfertige keine fristlose Kündigung. Das gelte auch dann, wenn vorher eine Abmahnung ausgesprochen worden sei, stellten die Richter klar (Aktenzeichen: 4 Sa 958/05).

Stellt sich die Frage: Wie bekommen Chefs Ausreißer im Web in den Griff? Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Max-Lion Keller rät Unternehmern vorzubauen:
  • "Die private Nutzung des Internetzugangs am Arbeitsplatz sollte komplett ausgeschlossen werden", betont der Fachmann. Rechtliche Basis dafür: "Der Unternehmer sollte eine entsprechende Richtlinie formulieren und von den Mitarbeitern unterschreiben lassen."


  • In der Richtlinie sollte klar auf Sanktionen bei Verstößen hingewiesen werden: Abmahnung, Kündigung!


  • Wer Mitarbeitern das Surfen am Arbeitsplatz nicht ganz verbieten will, sollte in der Richtlinie festschreiben, wann und wie lange dies höchstens pro Tag erlaubt ist. Und welche Seiten und Angebote im Internet nicht genutzt werden dürfen.


  • "Wichtig ist es, dass sich der Chef Zeit für die Mitarbeiter nimmt und ihnen die Gründe für die Einschränkungen erklärt", sagt der Münchner Anwalt. Hier gelte es gerade auch auf Schäden hinzuweisen, die Computerviren oder Datendiebe verursachen können. Eine oft unterschätztes Risiko: Betriebe, die sich fahrlässig verhalten und etwa verseuchte E-Mails weiterleiten, haften für Schäden, die so Lieferanten oder Geschäftspartnern entstehen.


  • Als technische Sicherung empfiehlt Keller, den Internetzugang mit "Adress-Filtern" einzuschränken. Vor allem der Zugang zu so genannten Peer-to-Peer-Netzen, wie sie bei Tauschbörsen im Internet zum Einsatz kommen, sollte gesperrt werden.

Link: www.it-recht-kanzlei.de

(mfi)


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