Der Fiskus will Registrierkassen einen elektronischen Wächter verpassen. Dafür zahlen sollen die Betriebe.
Ob Bäcker oder Friseur, ob Maler oder Elektriker: Jeder, der eine Registrierkasse hat, soll den Chip nachrüsten. Der digitale Aufpasser ist darauf programmiert, die Umsatzsteuer-Daten zu speichern – und arbeitet dem Fiskus in die Hände. „Betriebsprüfer können dann leichter kontrollieren“, erklärt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums die für 2009 geplante Vorschrift. Die Behörde glaubt, dass die Technik eine effektive Maßnahme gegen den Steuerbetrug darstellt.
Das sieht Wilfried Börger anders. „Der Chip bedeutet mehr Bürokratie. Die Regierung verspricht uns Erleichterungen, und dann macht sie das Gegenteil“, kritisiert der Elektrotechnikermeister aus Georgsmarienhütte. Eine Kasse steht in seinem Laden. Müssten er und seine 16 Mitarbeiter jedesmal den Chip füttern, wenn es in der Kasse klingelt, „wäre der Ablauf erheblich erschwert“, befürchtet Börger.
Massive Kritik an dem Gesetzentwurf übt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Der Aufwand für die Betriebe steht in keinem zu rechtfertigenden Verhältnis zum Ergebnis“, betont ZDH-Steuerexperte Matthias Lefarth. Kleinere Unternehmen wären überfordert. Dabei sei noch nicht geklärt, ob der technische Standard verlässlich ist, sagt er über den Chip und die digitale Signatur. „Die Erprobungsphase fehlt.“ Bei vielen Registrierkassen ließe sich die Technik nicht installieren. Jüngere Modelle müssten aufwändig umgerüstet werden.
Und das auf Kosten der Betriebe. „Es kann nicht angehen, dass das Handwerk für die Kontrollinstrumente der Behörden bezahlt“, stellt Lefarth klar. Nicht akzeptieren will der ZDH auch, dass sich der Fiskus das Recht zur „Kassen-Nachschau“ einräumt. Laut Gesetzentwurf soll es den Beamten erlaubt sein, ohne vorherige Ankündigung und außerhalb der Außenprüfung elektronische Kassen abzuklopfen. „Hier wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt“, sagt der Steuerexperte.
Kein Verständnis hat der Verband auch dafür, dass der bürokratische Aufwand außer Acht gelassen wird: „Die Maßnahme soll gesetzlich festgeschrieben werden, ohne dass der Normenkontrollrat befragt wird.“
Ersten Berechnungen zufolge wären 590 000 Einzelhändler und handelsnahe Betriebe – vor allem aus dem Lebensmittelhandwerk – von der Neuregelung betroffen. Zusammen müssten sie allein für die Erstinvestition mehr als 800 Millionen Euro für ihre 1,1 Millionen Kassen aufbringen, schätzt der ZDH. Macht 727,27 Euro pro Kasse. Das Finanzministerium addiert kleinere Zahlen. Die Investitionskosten werden mit durchschnittlich 50 Euro beziffert. „Das ist geprüft und abgesichert“, heißt es. „Diese Zahl ist nicht belegt“, kontert Lefarth.
Gelten sollen die neuen Vorschriften laut Entwurf ab Januar nächsten Jahres. Wilfried Börger weiß schon jetzt: „Wir werden uns gegen den zusätzlichen bürokratischen Aufwand stemmen.“
(mfi)
|
|
|||
|
08.07.2008
|
|
||













