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14.08.2008
IT & KOMMUNIKATION
HARDWARE
"Navi" zählt wie Handy
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70 Euro Bußgeld muss ein Autofahrer zahlen, weil er sein Handy während der Fahrt zum Navigieren genutzt hat.

Der Griff in Brusttasche war seine Rettung. Weil er nicht wusste, wo es lang geht, holte der Fahrer sein Mobiltelefon mit eingebautem Navigationssystem hervor. Doch dann versperrten ihm Polizisten den Weg. Das Argument, dass er nicht telefonieren, sondern nur das Ziel suchen wollte, half dem Mann nicht. Auch nicht beim Amtsgericht Bonn. Das verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 70 Euro. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat das Urteil jetzt bestätigt.

Die Richter sehen einen Verstoß gegen Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung. Danach ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten, wenn der Fahrer das Gerät "hierfür aufnimmt oder hält". Der Begriff Benutzung schließe alle Bedienfunktionen ein. Auch etwa als Diktiergerät dürfe man das Handy nicht verwenden. Wer das Telefon in die Hand nehme, werde "mental abgelenkt", heißt es kurz und bündig.

(mfi)


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