Stiftung Warentest hat die gängigsten Argumente veröffentlicht, mit denen Handwerksmeister angeblich Rechnungen in die Höhe treiben. Der Umkehrschluss: Wer die
folgenden Floskeln benutzt, dem wird der Kunde von jetzt an unterstellen, dass er mogeln will.
"Manche Betriebe schummeln, indem sie unerlaubte Posten berechnen", behauptet die Stiftung Warentest. Und weil die Kosten für einige Reparaturen "enorm hoch" seien,
präsentieren die Tester die gängigsten Phrasen der Handwerkermogelei. Hier eine Auswahl:
"Wir berechnen nur volle Stunden"
Das Landgericht Düsseldorf habe diese Praxis für unzulässig erklärt: "Eine geringe Aufrundung - zum Beispiel auf volle fünf Minuten - ist aber in Ordnung."
"Das kaputte Werkzeug zahlen Sie"
Für das Werkzeug, das er einsetzt, trage der Auftragnehmer das Risiko selbst. Die Tester berufen sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-
Holstein.
"Wir kommen immer zu zweit"
Es sei nicht akzeptabel, wenn ein Betrieb für einen Auftrag zwei Monteure schickt. Ausnahmen gestehen die Tester zu, wenn ein Handwerker Werkzeuge anreichen müsse
oder die Sicherheit die Arbeit zu zweit erforderlich mache.
"Ich habe ein Ersatzteil vergessen"
Für seine "unzureichende Ausrüstung" sei jeder Handwerker selbst verantwortlich. Wenn er in seine Werkstatt fahren müsse, weil er ein Ersatzteil nicht dabei hat, dürfe er
die Fahrtzeit nicht berechnen.
Immerhin, die Tester lassen auch Argumente durchgehen:
"Ein Spezialgerät war nötig"
Aus Sicht von Stiftung Warentest ist nichts dagegen einzuwenden, wenn das Spezialgerät in Rechnung gestellt wird, das bei einer Reparatur zum Einsatz kam.
"Das kostet extra"
Die Tester wissen: "Wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, können zusätzlich Verzugszinsen entstehen."
Welche Ausreden Kunden vorbringen, weil sie Rechnungen nicht bezahlen wollen oder können, beantwortet die Stiftung Warentest übrigens nicht. Was sind die häufigsten Kunden-Argumente, die Sie sich anhören müssen?
Schreiben Sie der Redaktion!
(sfk)