von Jörg Wiebking
Die GmbH – viele haben schon mit ihr geliebäugelt, doch Kapitalbedarf und Gründungsaufwand schreckten meist ab. Jetzt stellt der Gesetzgeber neue Anreize in Aussicht: weniger Stammkapital, weniger Gründungskosten und weniger Bürokratie sollen den Kapitalgesellschaften neuen Auftrieb geben – auch als Alternative zur Limited. Allerdings holen ab 2008 die Personenunternehmen auf steuerlicher Seite auf. Für wen lohnt sich die GmbH nun eigentlich?
Richard Schneider (Name geändert) hat ihn schon hinter sich, den Wechsel in die GmbH – und jetzt will er nur noch eins: zurück zur Personengesellschaft. „Damals erschien mir der Wechsel sinnvoll“, erinnert sich der Handwerksmeister. „Wir hatten viele große Baustellen und wollten die Haftung minimieren.“ Also sicherte sich Schneider doppelt ab: Er gründete eine GmbH, die alle Aufträge übernahm, und ein Besitzunternehmen, dem Maschinen und Immobilie gehörten, die es wiederum an die GmbH verpachtete. „Im Haftungsfall hätte es nur die GmbH erwischt, aber nicht das Betriebsvermögen.“ Doch inzwischen haben ihm die Banken einen Strich durch die Rechnung gemacht: „Für alle Kredite muss ich persönlich bürgen, sonst bekommt die GmbH kein Geld.“ Also kein Haftungsvorteil, doch dafür jede Menge Mehraufwand: Doppelte Buchführung, zwei Jahresabschlüsse und eine geringere Bonität bei den Lieferanten kosten Schneider Zeit und Geld. „Als Personenunternehmen war das leichter. Zum Jahresende wechsle ich wieder.“
Nur gut gerüstet wechseln
Solche Probleme hätten viele kleine GmbHs im Handwerk, bestätigt Unternehmensberater Peter Gillhaus aus Varel. Hinzu komme das ständige Risiko, schon durch irgendeinen Regelverstoß den Haftungsvorteil zu verlieren. „Ich erlebe das nach Betriebsaufspaltung immer wieder: Da werden keine Gesellschafterversammlungen abgehalten, Pacht und Geschäftsführergehalt nicht pünktlich bezahlt oder Konten nicht sauber getrennt“, berichtet Gillhaus. In einer Krise würde ein Insolvenzverwalter diese Punkte jedoch als erste prüfen und bei Verstößen sofort die Haftung auszudehnen. Die GmbH sei nur sinnvoll, wenn „man genau versteht, was man da macht“, fasst Gillhaus zusammen. Dazu gehöre es auch, die monatliche BWA zu lesen und zu verstehen. Denn wer eine Überschuldung nicht rechtzeitig bemerkt, der rutsche schnell in die Insolvenzverschleppung – und damit ebenfalls in die persönliche Haftung.
Risiken prüfen
Empfehlen kann Gillhaus eine GmbH nur dann, wenn ein Unternehmen über nennenswertes Vermögen verfügt und es gegen ernstzunehmende Risiken schützen muss. Dazu zählen zum Beispiel:
- Betriebe, die viel für Bauträger arbeiten, die erfahrungsgemäß stark insolvenzgefährdet sind
- Firmen, die bei Großaufträgen, erhebliche Vorleistungen erbringen müssen, zum Beispiel im Sondermaschinenbau
- Zulieferer von Industriekunden, denen Regress-forderungen in Millionenhöhe drohen, falls sie nicht rechtzeitig liefern können.
Steuervorteile abwägen
Erst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, lohne sich auch ein Blick auf die steuerliche Seite, rät Gillhaus: „Wenn die Rechtsform egal ist, kann man über die Steuervorteile nachdenken.“ Und selbst dann lässt sich diese Frage nicht so schnell entscheiden. „Eine generelle Empfehlung ist unter steuerlichen Gesichtspunkten nicht möglich“, ergänzt Lutz Schmidt, Steuerexperte des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Theoretisch könnte sich der Wechsel zur GmbH ab einem Jahresgewinn von 60 000 Euro auch steuerlich lohnen. Das gelte jedoch nur, wenn der Unternehmer keine weiteren anderen Einkünfte hat und auch keine steuermindernden Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind. „Ohne Steuerberater sollte man das nicht entscheiden“, rät Schmidt.
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