"Das ist eine ganz gemeine Frage, aber wir bekommen sie immer wieder gestellt", bestätigt Wolfgang Miethke, Betriebsberater der Handwerkskammer Hildesheim. Seine Kollegen und er könnten die Betriebe zwar auf die Homepage der Sozialkasse Bau oder den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) verweisen.
Aber das sei nicht sonderlich hilfreich, sagt Miethke: „Der VTV ist in tarifdeutsch geschrieben und somit unverständlich, der Internet-Auftritt der SOKA-Bau ist unübersichtlich, die entscheidenden Fragen werden nicht beantwortet.“
Berechtigt oder verpflichtet – was denn nun?
Natürlich, es ist naheliegend, die Soka-Bau selbst zu fragen. Deren Sprecher Michael Delmhorst antwortet so: „Zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren sind alle Betriebe berechtigt und verpflichtet, die vom räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) erfasst werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ob der jeweilige Betrieb unter den Geltungsbereich des VTV fällt, richtet sich danach, ob – arbeitszeitlich gesehen – zu mehr als der Hälfte der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten im Sinne des VTV ausgeübt werden. Diese Tätigkeiten sind im VTV aufgelistet.“
Ist das nachvollziehbar? Die Soka-Bau-Antwort trage höchstens zur allgemeinen Verwirrung bei, sagt der hannoversche Klempnermeister Wilfried E.: „Alle Betriebe berechtigt und verpflichtet? Entweder bin ich berechtigt oder verpflichtet. Was denn nun?“ Die Soka-Bau wisse offenbar selbst nicht so genau, ob sie für einen Betrieb zuständig ist oder nicht.
Bloß keine schlafenden Hunde wecken
Die Betriebe könnten sich natürlich von der Soka-Bau beraten lassen, viele Chefs wollen aber keine schlafenden Hunde wecken. Typischer Fall: Der Tischlermeister xy startet als Ein-Mann-Betrieb, ist erfolgreich, schafft Arbeitsplätze – dann hört er von der Soka-Bau. Die Mitarbeiter der Sozialkasse selbst kann der Handwerker aber kaum um Rat bitten, weil er heftige Nachzahlungen befürchten muss. Zudem hat sich mittlerweile unter Betriebsinhabern herumgesprochen, dass sich die Sozialkassen nicht gerade selten juristischer Werkzeuge bedienen.
Also müssen Dienstleister wie die Handwerkskammern das Informationsdefizit ausbügeln. Deren Berater fragen die Betriebsinhaber nach ihren konkreten Tätigkeiten und ermitteln die Schwerpunkte der Arbeit. Wolfgang Miethke: „Letztendlich geht es um die geleisteten Stunden in den jeweiligen Bereichen. Wir gehen auch gemeinsam mit dem Unternehmen den VTV durch, insbesondere die Ausnahmen.“
Auch Wilfried E. hat bei seiner Kammer in Hannover gefragt, sein Berater konnte ihm „sehr verständlich erklären“, warum er nichts bezahlen muss: „Glück gehabt.“ Andere Kollegen haben weniger Grund zur Freude, die Handwerkskammer Hildesheim berät derzeit einen Dachdeckermeister, der 140.000 Euro nachzahlen soll.
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