Foto: BilderBox.com

Recht

Sozialkasse Bau: Welche Betriebe müssen zahlen?

Wer kann Bauhandwerkern nachvollziehbar und in wenigen Sätzen erklären, welche Betriebe sozialkassenpflichtig sind und welche nicht? Die Suche nach der Antwort ist nicht ganz einfach.

"Das ist eine ganz gemeine Frage, aber wir bekommen sie immer wieder gestellt", bestätigt Wolfgang Miethke, Betriebsberater der Handwerkskammer Hildesheim. Seine Kollegen und er könnten die Betriebe zwar auf die Homepage der Sozialkasse Bau oder den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) verweisen.

Aber das sei nicht sonderlich hilfreich, sagt Miethke: „Der VTV ist in tarifdeutsch geschrieben und somit unverständlich, der Internet-Auftritt der SOKA-Bau ist unübersichtlich, die entscheidenden Fragen werden nicht beantwortet.“

Berechtigt oder verpflichtet – was denn nun?

Natürlich, es ist naheliegend, die Soka-Bau selbst zu fragen. Deren Sprecher Michael Delmhorst antwortet so: „Zur Teilnahme an den Sozialkassenverfahren sind alle Betriebe berechtigt und verpflichtet, die vom räumlichen und betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) erfasst werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Ob der jeweilige Betrieb unter den Geltungsbereich des VTV fällt, richtet sich danach, ob – arbeitszeitlich gesehen – zu mehr als der Hälfte der betrieblichen Gesamtarbeitszeit Tätigkeiten im Sinne des VTV ausgeübt werden. Diese Tätigkeiten sind im VTV aufgelistet.“

Ist das nachvollziehbar? Die Soka-Bau-Antwort trage höchstens zur allgemeinen Verwirrung bei, sagt der hannoversche Klempnermeister Wilfried E.: „Alle Betriebe berechtigt und verpflichtet? Entweder bin ich berechtigt oder verpflichtet. Was denn nun?“ Die Soka-Bau wisse offenbar selbst nicht so genau, ob sie für einen Betrieb zuständig ist oder nicht.

Bloß keine schlafenden Hunde wecken

Die Betriebe könnten sich natürlich von der Soka-Bau beraten lassen, viele Chefs wollen aber keine schlafenden Hunde wecken. Typischer Fall: Der Tischlermeister xy startet als Ein-Mann-Betrieb, ist erfolgreich, schafft Arbeitsplätze – dann hört er von der Soka-Bau. Die Mitarbeiter der Sozialkasse selbst kann der Handwerker aber kaum um Rat bitten, weil er heftige Nachzahlungen befürchten muss. Zudem hat sich mittlerweile unter Betriebsinhabern herumgesprochen, dass sich die Sozialkassen nicht gerade selten juristischer Werkzeuge bedienen.

Also müssen Dienstleister wie die Handwerkskammern das Informationsdefizit ausbügeln. Deren Berater fragen die Betriebsinhaber nach ihren konkreten Tätigkeiten und ermitteln die Schwerpunkte der Arbeit. Wolfgang Miethke: „Letztendlich geht es um die geleisteten Stunden in den jeweiligen Bereichen. Wir gehen auch gemeinsam mit dem Unternehmen den VTV durch, insbesondere die Ausnahmen.“

Auch Wilfried E. hat bei seiner Kammer in Hannover gefragt, sein Berater konnte ihm „sehr verständlich erklären“, warum er nichts bezahlen muss: „Glück gehabt.“ Andere Kollegen haben weniger Grund zur Freude, die Handwerkskammer Hildesheim berät derzeit einen Dachdeckermeister, der 140.000 Euro nachzahlen soll.

Weitere Texte zum Thema:

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Bauhandwerker müssen bald nachweisen, dass sie ein Gerüst zur Ausführung ihrer Arbeit brauchen.

Politik und Gesellschaft

Neue Regelung zum Aufstellen von Baugerüsten

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen „gewerkefremde“ Handwerker keine Gerüstbauleistungen mehr isoliert anbieten. Welche Folgen hat das für Bauhandwerker?

    • Politik und Gesellschaft
Neuer Abschluss für Bauhandwerker: Ein Schwerpunkt ist das Thema Building Information Modeling (BIM) bei der Fortbildung zum Bachelor Professional.

Strategie

Für Bauhandwerker: Neue Fortbildung zum Bachelor Professional

Im Herbst 2024 startet ein neues Fortbildungsangebot: Es soll Bauhandwerker fit für die digitale Planung und die Umsetzung von Modernisierungsprojekten machen.

    • Strategie
Vorsichtig, mutig oder risikofreudig: Die 3 Typen haben unterschiedliche Präferenzen, wenn sie investieren und eine Finanzierung benötigen.

Unternehmensfinanzierung

Investitionen im Betrieb: Welcher Finanzierungstyp sind Sie?

Bei Investitionen ist oft ein Kredit nötig. Welchen Zins Sie wählen und welche Sicherheiten Sie stellen, hängt davon ab, wie risikofreudig Sie sind.

    • Unternehmensfinanzierung
Versicherungspflichtgrenze steigt 2024: Wer in die private Krankenversicherung wechseln will, muss deutlich mehr verdienen.

Politik und Gesellschaft

Sozialversicherung: Für Gutverdiener steigen 2024 die Abgaben

In der Sozialversicherung steigen 2024 die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße. Welche Folgen hat das für Selbstständige?

    • Politik und Gesellschaft, Recht