... ein Richter entscheidet sofort nach Prozessbeginn. Trotz einer Mängelrüge soll der zahlungsunwillige Kunde seinem Handwerker 90 Prozent der Bausumme vorab überweisen, schließlich seien höchstens zehn Prozent des Auftrages strittig. Eine paradiesische Vorstellung – die bald Wirklichkeit werden könnte.
Doch zuvor muss die Regierunskoalition ihre Hausaufgaben erledigen. Endlich erledigen. Denn die "vorläufige Zahlungsanordnung" (VZAO) ist Teil des Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG), und damit beschäftigt sich der Bundestag bereits seit 2004. Ein Hoffnungsschimmer. Am 26. Mai wird es wieder eine Anhörung geben.
Wichtige Regelungen des FoSiG:
- Mit dem Paragraf 632a im Rücken könnten Betriebe leichter Abschlagszahlungen je nach Baufortschritt per Gesetz geltend machen.
- Der Paragraf 641 des FoSiG soll unter anderem die Position des Nachunternehmers gegenüber Generalunternehmern (GU) stärken. Das Stichwort: Auskunftsanspruch. Bislang kann ein GU, selbst wenn sein Bauprojekt mängelfrei abgenommen wurde, noch Mängel rügen. Das Problem: Weil sich kleine Betriebe keine langen Streitigkeiten leisten können, sind sie erpressbar. "Nimm 80 Prozent der Auftragssumme oder Du bekommst gar nichts." So mancher Handwerker kann seinen Betrieb nicht anders retten – und stimmt zähneknirschend zu.
- Die "Vorläufige Zahlungsanordnung" (VZAO) wird im Paragraf 302a beschrieben – eine Art einstweiliger Rechtsschutz. Wenn die Erfolgsaussichten in der "Hauptsache" einer gerichtlichen Auseinandersetzung wahrscheinlich sind, könnte ein Richter den Schaden des Klägers begrenzen, indem er ihm vorab einen Teil der strittigen Summe zuspricht. Bislang muss die "Sache" nach einer Mängelrüge als Ganzes entschieden werden, bis zum Urteil vergehen oft Jahre.
Warum blockiert der Bundestag das Vorhaben? "Das Forderungssicherungsgesetz wird nicht blockiert", antwortet die Handwerksmeisterin und CDU-Bundestagsabgeordnete Lena Strothmann. Allerdings habe hinsichtlich der "Reichweite und Gestaltung zahlreicher Einzelregelungen" im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens „erheblicher Dissens“ zwischen der Bundesregierung und den Berichterstattern von Union und SPD bestanden.
Auch das ist aus Bundestagskreisen zu hören: Die SPD torpediert die VZAO, weil die Regelung den Verbraucherschutz schwäche und dies die Wählergunst derzeit nicht gerade stärke. Es soll tatsächlich darüber diskutiert worden sein, die Regelung auf 5000 Euro zu begrenzen – für den Rechtsalltag der Betriebe würde das bedeuten, dass man das Instrument dann auch ganz weglassen könnte. Der 26. Mai könnte ein spannender Tag werden.
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(sfk)