Erst selbstständig, dann alt und arm: Dieses Risiko droht immer mehr Unternehmern. Betroffen sind vor allem Einzelkämpfer ohne Angestellte. Gehören Sie auch dazu – oder sorgen Sie vor? Immer mehr Selbstständige leben mit dem Risiko der Altersarmut, berichtet die Zeitschrift Finanztest. Besonders Kleinstunternehmern ohne Angestellte drohe im Alter ein Leben am Existenzminimum Denn sie müssten mehr vorsorgen als Angestellte, tun es aber nicht.
Die Zahl der Selbstständigen ohne Angestellte habe im Jahr 2005 fast 2,3 Millionen erreicht, berichtet Finanztest. Ihr geringes Einkommen ermöglicht es Ihnen oft, nur winzige Summen für ihre Altersvorsorge zurückzulegen. Bedroht sind nicht nur selbstständige Handwerker ohne Meisterbrief, die keine Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Auch wer als Meister die 18 Pflichtjahre in die Rentenversicherung einzahlt, muss im Alter mit gewaltigen Abstrichen rechnen. Dabei wäre es nach Ansicht von Finanztest schon mit kleinen Beträgen möglich, besser vorzusorgen.
Doch entspricht das der Praxis? Vor allem Einzelunternehmer müssen oft um jeden Euro kämpfen, viel Geld für die Vorsorge scheint da nicht übrigzubleiben. Wie sind Ihre Erfahrungen: Können Sie es sich leisten, ausreichend vorzusorgen? Schreiben Sie uns einen
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Drei Förderwege lohnen sich auch für Selbstständige:
- Rürup-Rente: Die Rürup-Rente ist gut geeignet für Selbstständige. Für die eingezahlten Beiträge gibt es Steuervergünstigungen. Das Finanzamt erkennt Beiträge bis zu einer Höhe von 20 000 Euro bei Alleinstehenden und 40 000 Euro bei Verheirateten an und zieht davon dieses Jahr 64 Prozent als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen ab.
- Riester-Rente: Wer Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist, kann die geförderte Riester-Rente nutzen, also auch Handwerker während der 18 Jahre Pflichtmitgliedschaft. Auch danach ist es möglich, wenn Sie verheiratet sind und Ihr Gatte eine zulagenberechtigte Police auf seinen Namen abgeschlossen hat: Dann können sie ebenfalls einen Riestervertrag abschließen. Möglich ist ein Riester-Vertrag auch, wenn zum Beispiel der selbstständige Fliesenleger seine Frau auf Basis eines 400-Euro-Jobs einstellt, berichtet Finanztest. Voraussetzung ist: Der Arbeitgeber und seine Frau zahlen den kompletten Beitrag von 19,9 Prozent in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dann können sie und der Fliesenleger auch als Ehepartner einen Riestervertrag abschließen.
- Betriebliche Altersvorsorge: Angestellte haben Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, die zumindest noch durch Sozialversicherungsfreiheit gefördert wird. Das gilt für angestellte Angehörige ebenso wie für den GmbH-Geschäftsführer in der eigenen Firma.
(jw)