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Unfairen Konkurrenten richtig kontern
silvesterfeuerwerk
Nicht überall ist Handwerk drin, wo Handwerk drauf steht. Wer sich dagegen wehren will, hat viele Möglichkeiten. Es muss ja nicht immer eine Abmahnung sein

So haben es Kunden am liebsten: Individuell sollen Produkte sein, handgefertigt und von hoher Qualität. Kurz und gut: Handwerk ist gefragt wie nie. Kein Wunder, dass sich immer wieder Unternehmen mit fremden Federn schmücken und als Handwerker darstellen, obwohl sie keine sind. Dabei werden die vermeintlichen Kollegen immer dreister: Schmuckdesigner, die als Goldschmiede daherkommen, Schweißer, die Harleys aufmotzen als ob sie Zweiradmechaniker wären. Oder eine Verkäuferin, die ihren besseren Kiosk als Bäckerei ausgibt: Tresen, Stehtische, Aufbackofen und die Ware von einem Bäcker aus dem Umland,das genügte Frau K. aus F. , um über ihrem Laden ein Schild mit Brezel und der Aufschrift „Bäcker“ anzubringen. Doch was lässt sich dagegen tun?

Abmahmen ...
"In so einem Fall würde unsere Kammer die Wettbewerbszentrale informieren", sagte Ulrich Maaß, Jurist derHandwerkskammer Oldenburg. "Der Begriff Bäcker deutet auf Handwerksausübung hin, so dass die Werbung nach unserer Auffassung irreführend ist, ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht." Handwerksrechtlich würde die Kammer zudem aktiv werden, wenn Frau K. unberechtigt das Bäckerhandwerk ausübt, zum Beispiel Brote selbst herstellt. "Das ist allerdings dann nicht gegeben, wenn in dem Laden nur Rohlinge aufgebacken werden, das ist nach der Rechtsprechung keine handwerkliche Tätigkeit", sagte Maaß. Andernfalls würde die Kammer selbst eine Abmahnung aussprechen und eine Unterlassung durchsetzen.

... aussitzen ...
Abmahnen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen könnten auch die Konkurrenten des Stehcafés, schließlich sind sie es, die einen Wettbewerbsnachteil haben. Doch die Wettbewerber wollen nicht so recht, zumindest nicht in diesem Fall. Weil die Frau schon seit Jahrzehnten hinter dem Tresen steht, schon seit damals, als das noch eine richtige Bäckerei war und ihr Ehemann in der Backstube stand, erklärt ein Bäckermeister. Weil es niemandem nutzen würde, wenn sie der Frau ihre wirtschaftliche Existenz nehmen, sagt ein anderer Bäckermeister. Und weil sie mit ihren Waren nicht wirklich als Konkurrenz wahrgenommen wird - „das hat sich eh irgendwann erledigt“.

... oder per Marketing zurückschlagen?
In anderen Fällen können Handwerker einfach nicht gegen Wettbewerber vorgehen - weil manche Nicht-Handwerker genau wissen, wie sie haarscharf an den rechtlichen Grenzen vorbeischrammen. Dann sind nicht juristische Mittel gefragt, sondern das Marketing. „Wer werblich gegen einen nichthandwerklichen Wettbewerber vorgehen will. der sollte ihn in Werbeaussagen nicht direkt angreifen, sondern eigene Positivmerkmale herausstellen, die den Kunden von sich aus zu einem Vergleich veranlassen“, rät Marketing-Experte Christian Jürgens von der Handwerkskammer Lüneburg-Stade. Dabei komme es auf konkrete Vorteile an, zum Beispiel: „Individuelle Backmischungen“ oder „Wir vezichten auf Konserierungsstoffe“. Begriffe wie „Handwerk“ und „Qualität“ zögen in solchen Fällen jedoch nicht, sagt Jürgens: „Denn das setzen die Kunden ja auch beim Wetbewerber voraus, wenn auch fälschlicher Weise.“

Ihre Meinung?
Wie sind Ihre Erfahrungen mit nichthandwerklichen Wettbewerbern? Haben Sie schon jemanden abgemahnt oder setzen Sie Marketing-Strategien? Schreiben Sie uns einen Leserbrief.

(jw)




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