Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Baumängelurteil

Wünsche sind nicht alles

Wer sich an die Wünsche seiner Kunden hält, kann dennoch für Mängel haftbar gemacht werden – wenn er gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt.

Klare Ansage vom Bundesgerichtshof (BGH): Wenn es um Baumängel geht, können sich Handwerker nicht darauf berufen, dass sie den Wunsch eines Kunden erfüllt haben.

In dem behandelten Fall sollte ein Treppenbauer auf Wunsch des Kunden eine Treppe mit 40 Milimeter starken Wangen erstellen. Nach Abschluss der Arbeiten bemängelte der Kunde unter anderem die zu dünnen Wangen als Fehler. Die Treppe sei nicht belastbar und müsse neu gebaut werden.

Der Handwerker war sich keiner Schuld bewusst: Genau so hatten es beide Seiten schriftlich vereinbart.

Der BGH gab jedoch dem Kunden recht. Eine Werksleistung, die von den anerkannten Regeln der Technik abweiche, sei mangelhaft – ganz egal was vertraglich vereinbart wurde. Eine Ausnahme sei nur dann möglich, wenn der Kunde selbst über die entsprechende Fachkunde verfügt oder wenn der Handwerker den Kunden ausdrücklich auf die Bedeutung der Mindeststandards und die Abweichung vom Standard hinweist.

BGH: Urteil vom 7. März 2013, Az. VII ZR 134/12

(jw)

Weitere Themen aus dem Bereich Recht, die Sie interessieren könnten:

Urteil I: Wer zahlt für Unfall bei Aushilfsarbeiten?
Urteil II: Wer haftet, wenn der Kunde vom Gerüst fällt?

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Trunkenheit am Steuer kann Ursache für einen Unfall sein. 

Urteil

Unfallursache Alkohol? Da reicht der Anscheinsbeweis

Wer angetrunken Auto fährt, kann beim Unfall haftbar gemacht werden – selbst dann, wenn sich die anderen Beteiligten verkehrswidrig verhalten haben.

    • Panorama, Recht
Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte wird einfacher.

Seit 18. November 2023

Mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Fachkräfte

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz macht’s möglich: Zugewanderte dürfen nicht mehr nur im anerkannten Beruf arbeiten.

    • Personal, Personalbeschaffung, Politik und Gesellschaft
Halten oder Aufnehmen ohne die gezielte Nutzung eines Handys am Steuer ist nicht verboten.

Telefon am Steuer

Handy während der Fahrt umlagern: Ist das erlaubt?

Das Handy in der Hand halten, während man im Auto per Freisprecheinrichtung telefoniert: Ob das gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, musste ein Gericht klären.

    • Recht
Stolperfalle Werbetext: Nicht jede Formulierung ist erlaubt.

Recht

4 rechtliche Fallstricke in Ihren Werbetexten

Wer gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt, riskiert eine Abmahnung. Das gilt auch für Texte auf Ihrer Website oder in Flyern. Diese Formulierungen sind besonders heikel.

    • Recht, Wettbewerbsrecht, Marketing und Werbung, Online Marketing