Haben Ihre Mitarbeitenden die eigene Steuer-ID für die nächste Lohnsteuerbescheinigung parat? Falls nicht, sollten sie  eine erneute Zusendung beantragen.  
Foto: Bernd Leitner – stock.adobe.com
Haben Ihre Mitarbeitenden die eigene Steuer-ID für die nächste Lohnsteuerbescheinigung parat? Falls nicht, sollten sie  eine erneute Zusendung beantragen.  

Steuern

Haben Sie schon die Steuer-Identifikationsnummern Ihrer Mitarbeitenden?

Für die Lohnsteuerbescheinigungen gelten ab 2023 neue Regeln: Die Steuer-ID Ihrer Mitarbeitenden ersetzt die eTIN.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Mitarbeitenden dürfen Sie demnächst nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer an das Finanzamt übermitteln. Das gilt für Bescheinigungen für die Jahre ab 2023. Die bisherige Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung durch die sogenannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) entfalle dann, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) in Rheinland-Pfalz mit.

Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig dafür sorgen, dass ihnen die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) aller Mitarbeitenden vorliegen:

  • Mitarbeitende, die ihre eigene Identifikationsnummer nicht griffbereit haben, können eine erneute Zusendung auf der Website des BZSt beantragen.
  • Nichtmeldepflichtige Arbeitnehmer ohne Steuer-Identifikationsnummer können diese ID beim für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt beantragen.  (https://www.formulare-bfinv.de/www.formulare-bfinv.de -> Formularcenter -> Steuern -> Steuerformulare -> Lohnsteuer (Arbeitnehmer)).
  • Geht es um die erstmalige Zuteilung der Steuer-Identifikationsnummer? Dann können auch Sie als Arbeitgeber die ID beantragen, wenn Ihre Mitarbeitenden Ihnen dazu eine formlose Vollmacht erteilen.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese handwerk.com-Artikel könnten Sie auch interessieren:

Fahrtkostenerstattung: Steuerfrei nur mit Beleg!

Steuerfrei sind Fahrtkostenerstattungen nur dann, wenn der Arbeitgeber die entsprechenden Unterlagen zeitnah erstellt und aufbewahrt.
Artikel lesen

15 steuerfreie Gehaltsextras gegen den Preisdruck 2022

Was tun, wenn die Inflation 2022 weiter steigt und Mitarbeiter nach mehr Lohn fragen? Mit diesen 15 (fast) steuerfreien Gehaltsextras schonen Sie Ihre Finanzen.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ob Frührente oder reguläre Altersrente: Mit dem Rechner der Deutschen Rentenversicherung lassen sich die möglichen Termine ermitteln.

Politik und Gesellschaft

So ermitteln Sie den Rentenbeginn Ihrer Mitarbeitenden

Sie haben ältere Mitarbeitende und wissen nicht, wann sie voraussichtlich in Rente gehen? Es gibt gute Gründe, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Dieser Rechner hilft Ihnen dabei.

    • Politik und Gesellschaft
Ihr Belohnungssystem ist ungerecht und intransparent? Dann frustrieren Sie Ihre Mitarbeitenden statt sie anzuspornen.

Personalführung

3 Fehler beim Belohnen Ihrer Mitarbeitenden

Belohnungen spornen jeden zu Höchstleistungen an? Im Prinzip ja – wenn Sie diese 3 Fehler vermeiden!

    • Personal, Personalführung
Was Mitarbeitende privat in sozialen Netzwerken schreiben, können Chefs nicht überprüfen.

Urteil

Haften Arbeitgeber für private Äußerungen ihrer Mitarbeitenden?

Ein Betrieb wird verklagt, weil ein Mitarbeiter bei Facebook über die Konkurrenz gelästert hat. Jetzt hat ein Gericht geklärt, ob Chefs für solche Aussagen haften müssen.

Ist KI nur ein Hilfsmittel oder nimmt es Mitarbeitenden ihre Arbeit ab? Handwerksbetriebe sollten die Nutzung unbedingt regeln, rät ein Rechtsanwalt.

Künstliche Intelligenz im Büro

Dürfen Mitarbeitende KI ohne Erlaubnis nutzen?

Einfache Mails oder komplexe Schreiben - beides lässt sich schnell per KI erstellen. Doch was ist im Betrieb erlaubt? Fest steht: Es sollte unbedingt Regeln für die KI-Nutzung geben.

    • Digitalisierung + IT