Symbolbild zum Thema Impfpflicht.
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Laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin haben Betriebe die unternehmerische Freiheit, für alle Arbeitsplätze das 2G-Modell durchzusetzen.

Urteil

2G-Modell: Kündigung für Ungeimpfte rechtens?

Eine nicht geimpfte Mitarbeiterin erhält die Kündigung, weil ihre Arbeitgeber auf ein 2G-Modell setzen. So lautet das Urteil in dem Fall.

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Der Fall: Eine Musical-Darstellerin unterschreibt Arbeitsverträge mit zwei Gesellschaften. Vor Vertragsbeginn erfahren die Arbeitgeber, dass die Frau nicht über eine Corona-Schutzimpfung verfügt. Obwohl die Mitarbeiterin anbietet, täglich Testnachweise vorzulegen, erhält sie von beiden Arbeitgebern die Kündigung.

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Berlin entscheidet zu Gunsten der Arbeitgeber. Es liege keine Maßregelung gemäß § 612a BGB vor. Die persönliche Haltung der Mitarbeiterin zur Corona-Schutzimpfung sei nicht das tragende Motiv für die Kündigungen gewesen, sie sei lediglich der Anlass für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewesen.

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Der Arbeitgeber könne als Ausdruck seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit das „2G-Modell“ für alle Arbeitsplätze im Betrieb durchsetzen. Wenn dies mit der Entscheidung der Mitarbeiterin – sich nicht impfen zu lassen – unvereinbar sei, liege keine Maßregelung vor.

Das Arbeitsgericht stellte zudem fest, dass der Ausschluss Ungeimpfter nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Das „2G-Modell“ sei nicht willkürlich gewählt, denn:

  1. Die Betriebsabläufe seien stärker beeinträchtigt, wenn die Mitarbeiterin täglich einen Corona-Test vorlegen müsse.
  2. Die Beschäftigung Ungeimpfter stelle aufgrund der strengeren Quarantäneregelungen ein höheres Risiko für Personalausfälle dar.

Die Mitarbeiterin könne nicht verlangen, dass die beiden Arbeitgeber ein Schutzkonzept umsetzen, das höheren Kosten- und Personalaufwand verursache. Gegen das Urteil wurde Berufung zugelassen. (Urteil vom 03.02.2022, Az.: 17 Ca 11178/21 )

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