Geimpft, genesen oder getestet: Vom 24. November 2021 an gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz.
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Geimpft, genesen oder getestet: Vom 24. November 2021 an gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

FAQ für Handwerksbetriebe

Die wichtigsten Antworten zur 3G-Regel am Arbeitsplatz

Die 3G-Regel am Arbeitsplatz ist beschlossene Sache. Antworten auf die wichtigsten Handwerker-Fragen zur Umsetzung hat der ZDH zusammengestellt.

Bundestag und Bundesrat haben mit dem neuen Infektionsschutzgesetz die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gilt sie ab dem 24. November 2021. Die neue Regelung sehe vor, dass Arbeitgeber und Beschäftigte Arbeitsstätten dann nur noch betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind.

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Der ZDH hat auf seiner Website die wichtigsten Fragen zur Umsetzung der 3G-Regeln in Handwerksbetrieben beantwortet. Handwerksunternehmer erfahren dort zum Beispiel,

  • ob sie den Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen,
  • ob die 3G-Regel auch für Sammeltransporte von Beschäftigten zu auswärtigen Einsatzstätten gilt,
  • welche Tests durchgeführt werden müssen,
  • wie lange die Tests gelten,
  • ob die Testangebots-Pflicht noch gilt,
  • ob die 3G-Regeln dokumentiert werden müssen,
  • ob bei Verstößen Bußgelder drohen und
  • wie lange die 3G-Regeln am Arbeitsplatz gelten.

Das FAQ für Handwerksbetriebe finden Sie unter folgendem Link www.zdh.de.

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