Verdienen Mitarbeiter regelmäßig nicht mehr als 400 Euro im Monat, dann muss der Arbeitgeber lediglich eine Pauschalabgabe zur Sozialversicherung zahlen. Dazu genügt es, jeden Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden.
Heikel wird es jedoch, wenn ein Mitarbeiter mehrere Jobs hat: Das gesamte Bruttoentgelt darf die 400-Euro-Grenze nicht überschreiten. Andernfalls könnte Versicherungspflicht bestehen.
Eine Checkliste auf der Website der Minijob-Zentrale hilft dabei, die Beschäftigungsverhältnisse und die Versicherungspflicht der Minijobber zu überprüfen und sich die Angaben vom Mitarbeiter schriftlich bestätigen zu lassen.
(jw)
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