Kleinbetriebe sind nicht an das Kündigungsschutzgesetz gebunden. Dennoch sind sie nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mainz an die gesetzlichen Kündigungsfristen für langjährig beschäftigte Mitarbeiter gebunden.
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, deren Chef ihr nach zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit mit einer vierwöchigen Frist gekündigt hatte.
Die Richter entschieden auf Einhaltung der gesetzlichen Frist von in diesem Fall fünf Monaten gemäß Paragraf 622 BGB. Eine Verkürzung dieser Frist sehe das BGB nicht vor. (Urteil vom 03. Mai 2012 Az. Az. 10 Sa 25/12)
So sehen die Kündigungsfristen gemäß BGB aus:
Dauer Arbeitsverhältnis Kündigungsfrist 2 Jahre 1 Monat 5 Jahre 2 Monate 8 Jahre 3 Monate 10 Jahre 4 Monate 12 Jahre 5 Monate 15 Jahre 6 Monate 20 Jahre 7 Monate
Weitere Infos zum Thema:
(jw)