Bis zu 600 Euro können Sie jährlich pro Mitarbeiter steuerfrei in die betriebliche Gesundheitsförderung investieren. Die neue Freigrenze gilt seit 1. Januar 2020, vorher lag sie bei 500 Euro.
Achten müssen Sie darauf, dass die geförderten Maßnahmen zertifiziert sind: Der Anbieter muss nachweisen, dass das Angebot die gesetzlichen Bedingungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt.
Steuerfrei sind zertifizierte Angebote, wenn sie überwiegend im betrieblichen Interesse sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Maßnahmen zur Vermeidung von Berufskrankheiten,
- Arbeitsschutzmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen, zu denen ein Arbeitgeber verpflichtet ist,
- eine altersgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes,
- Massagen am Arbeitsplatz.
Wer mehr in die Gesundheit seines Teams investieren will, kann dies problemlos tun. Die ersten 600 Euro bleiben dennoch steuerfrei.
Zuschüsse zum Sportverein oder die Kosten für allgemein gehaltene Gesundheitsfortbildungen sind hingegen auch weiterhin steuerpflichtig.
Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den Newsletter von handwerk.com.
Auch interessant: