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Foto: handwerk.com

Muster-Formulierung

Abmahn-Gefahr bei Facebook-Button

Wer bei Facebook aktiv ist und einen "Gefällt-mir"-Button von Facebook auf seiner Firmen-Website einbaut, sollte sich gegen Abmahnungen schützen. Eine Muster-Formulierung hilft weiter.

Die ersten Abmahnungen sind schon raus, berichtet bwr-media.de. Ein Online-Händler mahne Wettbewerber wegen des "Gefällt-mir"-Buttons auf der Homepage ab.

Gefährdet sei jeder, der in der Datenschutzerklärung seiner Website nicht auf die Verwendung des Buttons hinweist.

Das Problem mit dem Facebook-Button: Jede Website, die diesen Like-Button eingebunden hat, übermittelt ungefragt Daten an Facebook. Daher sei eine Datenschutzerklärung erforderlich.

Bislang gebe es zwar noch keine Gerichtsurteile zum Thema. Vorsorglich sollten Unternehmer jedoch handeln, rät bwr-media.de.

Ein Muster zur Ergänzung Ihrer Datenschutzerklärung finden Sie als kostenlosen Download auf der Website von haendlerbund.de .

(jw)

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