Die ersten Abmahnungen sind schon raus, berichtet bwr-media.de. Ein Online-Händler mahne Wettbewerber wegen des "Gefällt-mir"-Buttons auf der Homepage ab.
Gefährdet sei jeder, der in der Datenschutzerklärung seiner Website nicht auf die Verwendung des Buttons hinweist.
Das Problem mit dem Facebook-Button: Jede Website, die diesen Like-Button eingebunden hat, übermittelt ungefragt Daten an Facebook. Daher sei eine Datenschutzerklärung erforderlich.
Bislang gebe es zwar noch keine Gerichtsurteile zum Thema. Vorsorglich sollten Unternehmer jedoch handeln, rät bwr-media.de.
Ein Muster zur Ergänzung Ihrer Datenschutzerklärung finden Sie als kostenlosen Download auf der Website von haendlerbund.de .
(jw)