Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Abmahnfalle für Geschäftsbriefe

Abmahnungen machen auch vor Geschäftsbriefen nicht halt. Wer gegen die Kennzeichnungspflichten verstößt, muss mit Post vom Anwalt rechnen. Doch ein Bauunternehmer setzte sich erfolgreich zur Wehr.

Nicht nur für Websites, sondern auch für Geschäftsbriefe gibt es bestimmte Kennzeichnungspflichten. Und in beiden Fällen gilt: Wer dagegen zum Nachteil eines Wettbewerbers verstößt, kann abgemahnt werden. Dass nicht jeder Verstoß gleich zu einem Nachteil führen muss, stellten nun die Richter des Brandenburgisches Oberlandesgericht fest. Ihr Urteil: Ohne Nachteil gibt es keinen Geschädigten und folglich keinen Anspruch auf eine Unterlassungserklärung oder damit verbundene Anwaltsgebühren.

Auslöser für den Streit vor dem OLG war der Geschäftsbrief eines Bauunternehmers. Darin hatte er zwar Firmenname, Adresse und Telefonnummer angegeben, jedoch nicht den Vor- und Nachnamen des Unternehmers. Das nahm ein Kunde aus der Baubranche zum Anlass für eine Abmahnung. Die Unterlassungserklärung unterschrieb der Bauunternehmer zwar, weigerte sich jedoch, auch die Abmahngebühr von 859,80 Euro zu bezahlen.

Der Fall landete vor Gericht. Die Richter sahen zwar ebenfalls einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht von Geschäftsbriefen, jedoch keinen Grund für eine Abmahnung. Nach ihrer Einschätzung werde der Wettbewerb dadurch nicht beeinflusst, denn der Bauunternehmer habe keinen Vorteil davon, seinen Namen zu verschweigen. Im Gegenteil: Gerade in der Baubranche #0150 und vor allem bei größeren Bauvorhaben #0150 sei vielmehr damit zu rechnen, dass sich die Beteiligten sehr genau darüber informieren, mit wem sie es zu tun haben. Daher scheine es ausgeschlossen, dass Unternehmen davon profitieren könnten, dass sich ihr Firmeninhaber nur mit Schwierigkeiten ermitteln lässt.

Tipp: Sie dürfen eine Abmahnung nicht ignorieren, selbst dann nicht, wenn Sie fest davon ausgehen, dass sie zu Unrecht verschickt wurde. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass die Gegenpartei eine gerichtliche Verfügung gegen Sie bewirken kann und auch ihre finanziellen Ansprüche vor Gericht durchsetzt. Da andererseits Unterlassungserklärungen weitreichende Folgen haben können, sollten Sie sie nicht ohne anwaltlichen Rat unterzeichnen.

Brandenburgisches Oberlandesgericht: Aktenzeichen 6 U 12/97

(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
In einer Abmahnung muss das Fehlverhalten des Mitarbeitenden konkret benannt werden.

Recht

Die 7 wichtigsten Antworten zum Thema Abmahnung

Kündigungen ohne Abmahnung sind schwierig. Doch welche Fehler dürfen Sie abmahnen und was muss unbedingt drinstehen? Antworten auf 7 Fragen.

    • Recht, Arbeitsrecht
Stolperfalle Werbetext: Nicht jede Formulierung ist erlaubt.

Recht

4 rechtliche Fallstricke in Ihren Werbetexten

Wer gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt, riskiert eine Abmahnung. Das gilt auch für Texte auf Ihrer Website oder in Flyern. Diese Formulierungen sind besonders heikel.

    • Recht, Wettbewerbsrecht, Marketing und Werbung, Online Marketing
Ein Unfall an einer Baustelle kann teuer werden, wenn dem Opfer Schmerzensgeld und Schadenersatz zustehen

Urteil

Radfahrer rammt Bauschuttcontainer – wer zahlt?

Falsch platziert und schlecht gesichert: Bauunternehmer tragen bei Unfällen eine Teilschuld, selbst wenn sich Verunglückte ordnungswidrig verhalten.

    • Recht
Ein Gericht entscheidet: Eine Betriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Inhabers und der Betriebsschließung durch die Erben möglich

Steuern

Betriebsprüfung nach dem Tod des Inhabers

Ist eine Betriebsprüfung nach dem Tod des Inhabers und der Betriebsschließung zulässig? Die Söhne eines Bauunternehmens zogen dagegen vor Gericht.

    • Steuern, Betriebsprüfung