Mobilfunker knebeln Kunden mit unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Unter der Lupe genommen haben die Verbandsjuristen vor allem die Preis- und Leistungsvorbehalte sowie die Haftungsregeln und Kündigungsklauseln. Ergebnis: In allen Verträgen sind sie fündig geworden, in einem Fall sogar 23 Mal.
"Es kann einfach nicht sein, dass Handyanbieter die Kunden in Verträge mit möglichst langer Laufzeit zwingen, sich selbst jedoch jedes Türchen offen halten wollen", sagt Verbraucherschützer Thomas Bradler. "Derartig ausufernde Klauseln" seien laut Bundesgerichtshofes "grundsätzlich unwirksam". Er und seine Kollegen schließen nicht aus, dass neben den überprüften 19 Firmen darunter auch die Platzhirsche der Branche noch weitere unzulässige AGB verwenden.
"Keine Grundgebühr" von wegen!
Zudem sind die Verbraucherschützer gegen den Mobilfunkanbieter Callmobile wegen offenbar irreführender Werbung vor den Kadi gezogen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat der Firma jetzt verboten, Kunden für Prepaid-Produkte mit dem Versprechen "Keine Grundgebühr" zu ködern, da sie bei geringen Umsätzen eine Administrationsgebühr fordert.
Verboten haben die Richter Callmobile auch die Werbung mit dem Slogan: "kostenlos Mobilnummer mitnehmen". Grund: Gebühren, die der vorherige Anbieter für die Freigabe der Nummer berechnet hat, sind nicht erstattet worden.
Die Liste der abgemahnten Mobilfunkbetreiber gibt es auf der Website der Bundesverbands der Verbraucherzentralen als Download
(mfi)