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Styropor wird Sondermüll

Ärger mit dem Dämmstoff

Eine Verordnung erklärt ältere Styropor-Dämmung für giftig – und sorgt für Engpässe in der Entsorgung. Was betroffene Handwerker jetzt tun können, lesen Sie hier.

Will Klarheit im Entsorgungszirkus
Polystyrol_Entsorgung_Thomas_Fischer01

Die böse Überraschung konnte Thomas Fischer gerade noch einmal abwenden. Als er Anfang Oktober die Bauabfälle seiner letzten Projekte abholen ließ, drückte sein Entsorgungsdienstleister beide Augen zu. So ist der Dachdeckermeister die Reste vom Styropor-Dämmmaterial losgeworden. Die Botschaft aber war klar: „Beim nächsten Mal wird mein Entsorger das nicht mehr annehmen“, sagt der Unternehmer aus Burg bei Magdeburg.

So wie Fischer geht es zurzeit vielen Betrieben der Baugewerke. Grund: Seit 1. Oktober ist eine bundesweite Verordnung in Kraft, die bestimmte Dämmstoffe zu gefährlichen Abfällen erklärt. Betroffen sind praktisch alle Polystyrol-Dämmmaterialien, die bis 2014 verbaut wurden. Sie enthalten das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan). Laut Umweltbundesamt reichert sich HBCD stark in Organismen an und steht im Verdacht, die Embryonal- und Säuglingsentwicklung zu stören.

Entsorger weigern sich
Deswegen unterliegt die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe nun strengen Vorschriften. Die führen zu allgemeiner Unsicherheit. „Viele Entsorger weigern sich, das Material anzunehmen“, erklärt Dietmar Bluhm, Leiter Technik beim Baugewerbe-Verband Niedersachsen. Sie fürchten demnach, dass sie die giftige Dämmung nicht mehr bei Verwertungsgesellschaften loswerden.

Der Dämmstoff-Sondermüll muss verbrannt werden. Dafür benötigen die Verwertungsbetriebe eine Genehmigung. Das sorgt für Unsicherheit. Allerdings bemühen sich viele Bundesländer um Ordnung und sorgen vielerorts für eine leichte Entwarnung insbesondere bei den Baumischabfällen.

So regeln das die Bundesländer
Denn die Baumischabfälle dürfen häufig eine bestimmte Menge HBCD-haltiges Polystyrol enthalten und trotzdem wie gewohnt als nicht gefährliche Stoffe entsorgt werden. Welche Regelung im jeweiligen Bundesland gilt, hat der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft tabellarisch aufgelistet. Unter dem Abfallschlüssel 170904 zählt er auf, welche Mengen Polystyrol in welchem Bundesland in nicht gefährlichen Baumischabfällen entsorgt werden dürfen. Die Tabelle finden Sie hier. (Stand der Information: 27.10.2016)

Das Recht in Sachsen-Anhalt
Besonders tolerant ist die Regelung des Landesverwaltungsamts in Sachsen-Anhalt. Hier gelten Bauabfallgemische als nicht gefährlich, wenn der Anteil des Dämmstoffs unterhalb von zehn Masseprozent im Gesamtabfall liegt. So dürfen in einer Tonne Baumischabfälle 100 Kilogramm Polystyroldämmung wie gewohnt entsorgt werden. (Das Schreiben des Verwaltungsamts finden Sie hier)

Lösung in Niedersachsen
So einfach ist es in Niedersachsen nicht. Zwar kann auch hier das HBCD-haltige Polystyrol in der Klasse nicht gefährlicher Bauabfallgemische entsorgt werden. Allerdings darf es darin laut Umweltministerium nur in „untergeordneten Mengen“ enthalten sein. Wie viel das prozentual ist, das soll in Kürze ein Erlass des Ministeriums konkretisieren. Aus Expertenkreisen ist zu hören, dass künftig bis zu 20 Volumenprozent Polystyrol im Baumischabfall als ungefährlich gelten könnten. Bedeutet in der Praxis: Zehn Kubikmeter Baumischabfälle dürften zwei Kubikmeter HBCD-haltige Dämmung enthalten. (Den bislang gültigen Erlass und weitere aktuelle Informationen stellt die NGS hier zur Verfügung.)

In der Zwischenzeit rechnet die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall (NGS) vereinzelt mit Engpässen bei der Polystyrolentsorgung. „Das wird sich hoffentlich bald einpendeln“, sagt NGS-Geschäftsführer Jörg Rüdiger. Die 52 öffentlichen Entsorgungsträger in Niedersachsen gingen die neue Regelung laut NGS bereits pragmatisch an und versuchen, ihren Kunden Lösungen anzubieten.

Keine Preissteigerung wegen HBCD zu erwarten
Eine generelle Preiserhöhung für die Verwertung sei allein aufgrund der HBCD-Problematik laut NGS nicht zu erwarten. Mit höheren Entsorgungskosten rechnet die Gesellschaft grundsätzlich nur bei den sogenannten Monochargen reinen Polystyrols. Die müssten künftig wohl vor der Verwertung vorbehandelt werden.

Tipps für Betriebe 
Bei konkreten Entsorgungsproblemen berät NGS betroffene Unternehmen. Wo sich ein Entsorger weigert, rät die Gesellschaft zur Suche nach einem Alternativentsorger.

Auch Dietmar Bluhm vom Baugewerbe-Verband rät Betrieben frühzeitig zu prüfen, ob ihr Entsorger HBCD-haltige Dämmmaterialien weiterhin annimmt, um ausreichend Zeit für einen Anbieterwechsel zu haben. Zudem rät Bluhm Unternehmen, die aktuellen Entsorgungspreise zu erfragen. „Steigen die Entsorgungskosten, sollten Betriebe ihre Kalkulation anpassen“, sagt Bluhm.

In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gilt nun: Alle Beteiligten in der Entsorgungskette müssen sich schnellstmöglich nach den neuen Regelungen zur HBCD-Entsorgung richten, um Handwerksbetrieben Sicherheit zu geben. „So lange offen ist, ob ich die alte Dämmung loswerde, kann ich keine entsprechenden Sanierungsaufträge annehmen“, sagt Thomas Fischer. Spätestens ab Frühjahr brauche er Klarheit. „Dann ist die Auftragslage für uns Dachdecker ohnehin dünn – auch ohne Entsorgungszirkus.“

Adressen und Kontakte

Unter den nachfolgenden Links finden Sie Handlungsempfehlungen, Entsorgungshinweise, Ansprechpartner und Adressen.

Handlungsempfehlungen der Handwerkskammern
Sie möchten wissen, wie Sie bei der nächsten Sanierung oder Neudämmung vorgehen sollen? Die Handwerkskammern Niedersachsens schreiben, wie Sie dabei am besten vorgehen. (Handlungsempfehlung zum Download).

Ansprechpartner für konkrete Probleme

  • Niedersachsen: Bei konkereten Fragestellungen hilft der NGS hier weiter. Er hat auch Adressen von Einsammlern und Entsorgern für HBCD-belastetes Material zusammengestellt. Stand Ende Oktober, hier zum Download: Einsammler und Entsorger
  • Sachsen-Anhalt: Im Schreiben des Verwaltungsamts sind Entsorger-Adresse für HBCD-belastetes Material aufgeführt (Seite 3, unten). Hier zum Download
  • Andere Bundesländer: Wie Niedersachsen mit der NGS haben viele Bundesländer Sonder-Abfall-Entsorgungsgesellschaften, die kompetent Auskunft bei Fragen zur Polystyrol-Entsorgung geben dürften. Den passenden Kontakt für Ihr Bundesland finden Sie hier: http://www.info-ags.de/karte.html (außer NRW, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen). Ihr Bundesland ist nicht dabei? Kontaktieren Sie den technischen Berater Ihrer Handwerkskammer (auch: Beauftragte für Innovation und Technologie). Der sollte Ihnen weiterhelfen können.
    (deg)
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