arbeitsunfaehigkeit.jpeg
Foto: Stockfotos-MG - stock.adobe.com
Dienstplan nicht geändert: Mitarbeiterin macht Drohung wahr und lässt sich krankschreiben. 

Urteil

Ärger über Dienstplan: Mitarbeiterin droht mit Krankheit

Um eine Änderung des Dienstplans zu bewirken, droht eine Angestellte mit Krankheit. Als sie sich krank meldet, kündigt ihr der Betrieb fristlos. Zu Recht?

Der Fall: Die Stimmung im Team einer Bäckereifiliale ist angespannt. Da bittet eine Mitarbeiterin, in der Frühschicht arbeiten zu dürfen. Das berücksichtigt die Filialleiterin nicht. Per Whatsapp kündigt die Angestellte an, dass sie krank sein werde, wenn es bei der Spätschicht bliebe. Als sie die Filialleiterin auch bei einem Telefonat nicht zu einer Dienstplanänderung bewegen kann, wiederholt sie ihre Drohung und lässt sich krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überreicht sie dem Geschäftsführer zusammen mit ihrer Kündigung. Daraufhin kündigt ihr der Betrieb fristlos.

Diese 10 Urteile zu Kündigungen sollten Sie kennen

Auseinandersetzungen über Kündigungen landen oft vor Gericht. Dabei zeigt sich: Der Einzelfall entscheidet. Zehn Urteile, die Sie deshalb kennen sollten.
Artikel lesen

Das Urteil: Laut Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern rechtfertigt das Verhalten der Mitarbeiterin grundsätzlich eine Kündigung aus wichtigem Grund. Durch die Androhung der Krankschreibung habe sie ihre arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht erheblich verletzt und ihren Arbeitgeber unzulässig unter Druck gesetzt. Wer im gesunden Zustand eine Krankschreibung androhe, bringe zum Ausdruck, dass er seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht missbrauchen will, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen.

Dennoch scheitert der Betrieb mit der fristlosen Kündigung. Die Mitarbeiterin habe zwar eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen, doch das sei eine Reaktion auf die Spannungen in der Filiale gewesen. Da sie selbst die Konsequenzen gezogen und ihr langjähriges Arbeitsverhältnis zum Monatsende gekündigt habe, sei dem Betrieb die weitere Beschäftigung zuzumuten. (Urteil vom 4. Mai 2021, Az.: 5 Sa 319/20)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Rechtfertigt eine angekündigte Krankheit die Kündigung?

Droht ein Mitarbeiter mit Krankheit, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Artikel lesen

Die fünf größten Fehler bei Kündigungen

Jemandem kündigen zu müssen, ist keine schöne Aufgabe. Noch schlimmer wird sie, wenn man grobe Fehler macht und die Kündigung unwirksam ist.
Artikel lesen

Freundschaftsdienst trotz Krankschreibung: Kündigung rechtens?

Ein krankgeschriebener Mitarbeiter wird erwischt, als er einem Freund privat in einer Pizzeria aushilft und kassiert eine Kündigung. Zu Recht?
Artikel lesen

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Handwerk Archiv

Kündigungsgrund: Krankschreibung statt Urlaub

Wenn Mitarbeiter mit Krankheit drohen

Droht ein Mitarbeiter dem Arbeitgeber mit Krankheit, wenn er keinen Urlaub erhält, so ist das ein Grund für eine Kündigung. Ganz egal, ob er anschließend ein Attest vorlegt.

    • Archiv
Handwerk Archiv

Arbeitsklima

Streit mit dem Chef kann Krankheit auslösen

Vielleicht verdächtig: Ein Angestellter meldet sich nach einem Streit mit dem Chef krank. Doch die die Krankheit muss nicht zwangsläufig simuliert sein.

    • Archiv
krankheit-angedroht.jpeg

Urteil

Rechtfertigt eine angekündigte Krankheit die Kündigung?

Droht ein Mitarbeiter mit Krankheit, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

    • Recht
Handwerk Archiv

Kündigung

Schwarzarbeit ist keine Krankheit

Bei seinem Arbeitgeber war er als Schweißer angestellt, bei anderen verdiente er als Maler und Bauhandwerker etwas dazu - in Schwarzarbeit, trotz Krankschreibung. Folge: die fristlose Kündigung.

    • Archiv