Der Fall: Die Stimmung im Team einer Bäckereifiliale ist angespannt. Da bittet eine Mitarbeiterin, in der Frühschicht arbeiten zu dürfen. Das berücksichtigt die Filialleiterin nicht. Per Whatsapp kündigt die Angestellte an, dass sie krank sein werde, wenn es bei der Spätschicht bliebe. Als sie die Filialleiterin auch bei einem Telefonat nicht zu einer Dienstplanänderung bewegen kann, wiederholt sie ihre Drohung und lässt sich krankschreiben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überreicht sie dem Geschäftsführer zusammen mit ihrer Kündigung. Daraufhin kündigt ihr der Betrieb fristlos.
Das Urteil: Laut Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern rechtfertigt das Verhalten der Mitarbeiterin grundsätzlich eine Kündigung aus wichtigem Grund. Durch die Androhung der Krankschreibung habe sie ihre arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht erheblich verletzt und ihren Arbeitgeber unzulässig unter Druck gesetzt. Wer im gesunden Zustand eine Krankschreibung androhe, bringe zum Ausdruck, dass er seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht missbrauchen will, um sich einen unberechtigten Vorteil zu verschaffen.
Dennoch scheitert der Betrieb mit der fristlosen Kündigung. Die Mitarbeiterin habe zwar eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen, doch das sei eine Reaktion auf die Spannungen in der Filiale gewesen. Da sie selbst die Konsequenzen gezogen und ihr langjähriges Arbeitsverhältnis zum Monatsende gekündigt habe, sei dem Betrieb die weitere Beschäftigung zuzumuten. (Urteil vom 4. Mai 2021, Az.: 5 Sa 319/20)
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