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Panorama

Ärger über Werbeverbot an Baugerüst

Ein Handwerker in Rheinland-Pfalz musste seine Werbeplakate von einem Baugerüst abnehmen. Die Begründung kann er nicht nachvollziehen.

Auf einen Blick:

  • Malermeister darf nicht an Baugerüst werben.
  • Begründung 1: Verstoß gegen die „Gestaltungs- und Erhaltungssatzung“ des Fremdenverkehrsortes.
  • Begründung 2: „Touristen kommen nicht für Baugerüste.“

Endlich. Ein Prestigeobjekt. Malerarbeiten an einer wunderschönen Villa mitten in Bernkastel-Kues. „Gefühlt fahren da jeden Tag 10.000 Autos vorbei, ein sauguter Platz für Werbung“, denkt sich der rheinland-pfälzische Malermeister Klaus Plein. Er ist noch nicht lange im Geschäft, er hat nur einen Mitarbeiter, er zeigt gerne, was er kann.

Der 43-Jährige kauft sich „extra zwei neue Werbeplakate“ und hängt sie gut gelaunt am Baugerüst auf. Ein kurzes Vergnügen.

„Werbung gemäß § 22 nicht zugelassen“

Es dauert nicht lange und seine Auftraggeberin erhält Post von der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues. „Gemäß § 22 der städtischen Gestaltungs- und Erhaltungssatzung ist Werbung auf Baugerüsten nicht zugelassen“, ist in dem Schreiben zu lesen. Die Hauseigentümerin solle die „sofortige Entfernung der Werbeanlage“ veranlassen.

Dass die Verwaltung in diesem Punkt keinen Spaß versteht, verdeutlicht der letzte Satz des Briefes: „Andernfalls sind wir gehalten, die untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich einzuschalten.“

„Touristen kommen nicht für Baugerüste“

Plein ärgert sich „tierisch“ über das Schreiben: „Warum werden mir solche Steine in den Weg gelegt?“

Gute Frage. Wir haben sie an den Stadtbürgermeister von Bernkastel-Kues weitergereicht. „Dies ist ein Fremdenverkehrsort. Wenn teilweise überdimensionale Werbeplakate an Baugerüsten hängen, sieht das einfach nicht gut aus“, antwortet Wolfgang Port.

Die Stadt habe auf die „Auswüchse“ der Vergangenheit reagiert: „Und auch die Handwerker partizipieren davon, dass sich die Leute bei uns wohlfühlen. Die Touristen kommen nicht für Baugerüste. Wenn keine Gäste mehr kommen, wird hier kein Geld verdient, wenn kein Geld verdient wird, kann man die Häuser nicht instand setzen.“

Die Villa, an der Plein gearbeitet habe, liege zwar nicht direkt in der Altstadt, aber nun einmal im Bereich der Gestaltungs- und Erhaltungssatzung. Und die gelte nicht nur für Handwerker, sondern für jegliche Art von Schildern. „Im Übrigen auch für Wahlplakate“, betont der Bürgermeister.

„Handwerkerwerbung informativer als Wahlplakate“

Eine Begründung, die Plein nur ein müdes Lächeln entlockt. Einerseits sei Werbung an Baugerüsten eindeutig informativer als die meisten Wahlkampfplakate. Und andererseits? „Ein Baugerüst ohne Werbung ist nicht schöner als ein Baugerüst mit Werbung.“

Zudem seien die Werbemöglichkeiten für kleine Betriebe begrenzt: „Eine Zeitungsanzeige ist teuer und sagt nichts darüber aus, was wir können.“

Seine Auftraggeberin hatte übrigens eine gute Idee, sie hat Plein die sechs Parkplätze vor ihrer Villa überlassen: „Stellen Sie doch einfach den Firmenwagen mit Ihrer Werbung auf die Plätze.“ Das hat sich Plein nicht zweimal sagen lassen. Zumindest den Mitbewerbern vor Ort konnte er auf diesem Wege zeigen: „Hallo, wir sind zwar klein, aber wir sind auch da.“

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