Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Aktienbesitzer verlieren bei den Werbungskosten

Aktienbesitzer verlieren bei den Werbungskosten

Aktienanleger zählen zu den Gewinnern der Steuerreform. Einen kleinen Wermutstropfen müssen aber auch sie schlucken. Von 2002 an können sie Werbungskosten nur noch zu 50 Prozent in Abzug bringen.

Aktienanleger zählen zu den Gewinnern der Steuerreform, die die rot-grüne Bundesregierung beschlossen hat. Einen kleinen Wermutstropfen müssen aber auch sie schlucken. Bei der Anrechnung der Werbungskosten auf die Steuerschuld werden sie in Zukunft schlechter gestellt als die Besitzer von festverzinslichen Wertpapieren. Von 2002 an können sie Werbungskosten nur noch zu 50 Prozent in Abzug bringen.

Wie die die Allgemeine Deutsche Direktbank (DiBa) mitteilt, können Sparer und Anleger alle Kosten, die ihnen durch ihre Geldanlage entstehen, als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Dazu zählen unter anderem die Gebühren für das Depot, die Kosten der Anlageberatung, Schuldzinsen, Fahrtkosten zur jährlichen Hauptversammlung, Fachliteratur und der Besuch einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen. Anleger sollten deshalb alle entsprechenden Belege sammeln und sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorlegen. Ohne Belege setzen die Beamten lediglich eine Werbungskostenpauschale von 100 Mark bei Ledigen und von 200 Mark bei Verheirateten an.

Neu ist, dass die Finanzbehörden ab 2002 alle Kosten, die im Zusammenhang mit Aktien anfallen, nur noch zur Hälfte berücksichtigen. Ausgaben für andere Geldanlagen, etwa Anleihen, werden hingegen vollständig angerechnet. Anleger sollten deshalb genau darauf achten, für welche Art der Anlage sie Geld ausgeben und die Kosten entsprechend zuordnen.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ob Finanzkontrolle Schwarzarbeit oder Steuerprüfung: Berufliche Kosten für einen Strafverteidiger können Sie von der Steuer absetzen.

Recht

Strafverteidigungskosten sind Werbungskosten

Kosten für einen Strafverteidiger können Unternehmer als Werbungskosten ansetzen – wenn es um berufliche Fragen geht. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.

    • Recht, Steuern

Steuern

Vermietung an Verwandte: Aufschlag für Möbel verlangen!

Wer eine möblierte Wohnung vergünstigt an Verwandte vermietet, muss einen Aufschlag berechnen. Sonst kann das Finanzamt die Werbungskosten kürzen.

    • Steuern
Livebands, Artisten und mehr für die Abschiedsfeier vor dem Ruhestand? Kein Problem, wenn es nicht mehr als 110 Euro pro Teilnehmer kostet.

Steuern

Werbungskosten: Keine Sonderregeln für Abschiedsfeier

Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut und wollen den Abschied in den Ruhestand richtig feiern? Der Freibetrag von 110 Euro gilt auch für Sie!

    • Steuern
Mietspiegel-verwandte.jpeg

Steuern

Verwandte als Mieter: Achten Sie auf den Mietspiegel!

Werbungskosten bei Vermietung unter Verwandten: Das Finanzamt darf beim Mietvergleich nicht einfach die Daten einer einzelnen Wohnung nutzen.

    • Steuern