Aktienanleger zählen zu den Gewinnern der Steuerreform, die die rot-grüne Bundesregierung beschlossen hat. Einen kleinen Wermutstropfen müssen aber auch sie schlucken. Bei der Anrechnung der Werbungskosten auf die Steuerschuld werden sie in Zukunft schlechter gestellt als die Besitzer von festverzinslichen Wertpapieren. Von 2002 an können sie Werbungskosten nur noch zu 50 Prozent in Abzug bringen.
Wie die die Allgemeine Deutsche Direktbank (DiBa) mitteilt, können Sparer und Anleger alle Kosten, die ihnen durch ihre Geldanlage entstehen, als Werbungskosten von der Einkommensteuer absetzen. Dazu zählen unter anderem die Gebühren für das Depot, die Kosten der Anlageberatung, Schuldzinsen, Fahrtkosten zur jährlichen Hauptversammlung, Fachliteratur und der Besuch einschlägiger Fortbildungsveranstaltungen. Anleger sollten deshalb alle entsprechenden Belege sammeln und sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorlegen. Ohne Belege setzen die Beamten lediglich eine Werbungskostenpauschale von 100 Mark bei Ledigen und von 200 Mark bei Verheirateten an.
Neu ist, dass die Finanzbehörden ab 2002 alle Kosten, die im Zusammenhang mit Aktien anfallen, nur noch zur Hälfte berücksichtigen. Ausgaben für andere Geldanlagen, etwa Anleihen, werden hingegen vollständig angerechnet. Anleger sollten deshalb genau darauf achten, für welche Art der Anlage sie Geld ausgeben und die Kosten entsprechend zuordnen.