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Kompakte Infos zur Kassen-Nachschau für Handwerker

Welche Rechte und Pflichten haben Handwerksbetriebe bei der Kassen-Nachschau durch das Finanzamt? Alle Infos auf einen Blick bietet eine Broschüre des ZDH.

Seit Anfang 2018 dürfen Finanzämter ohne vorherige Ankündigung per Kassen-Nachschau die Kassenführung in Betrieben überprüfen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat dazu die wichtigsten Informationen in einem achtseitigen Flyer zusammengestellt: „Die Kassen-Nachschau – das neue Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018“. Der Flyer ist als E-Magazin digital verfügbar und kann auch heruntergeladen werden.

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Mit dem ZDH als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft hat das Handwerk eine Stimme, die sich für die Interessen von 1 Mio. Handwerksbetrieben einsetzt.
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Er informiert unter anderem über

  • Anlässe der Nachschau wie zum Beispiel Betriebseröffnungen, Auffälligkeiten der Umsatzsteuer-Voranmeldung und zufällige Beobachtungen,
  • betroffene Kassenaufzeichnungen bei elektronischen, manuell geführten und computergestützten Kassensysteme,
  • Fragen zur Durchführung der Kassen-Nachschau, zum Beispiel: Wo hat der Prüfer Zutritt? Wer muss Auskunft geben? Muss sich der Beamte ausweisen?

Die unangekündigte Kassen-Nachschau gilt als wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und richtet sich vor allem gegen bargeldintensive Branchen. Durchführen dürfen die Prüfer eine Nachschau jedoch in jedem Unternehmen mit einer Kasse. Im schlimmsten Fall kann die Nachschau nahtlos in eine Betriebsprüfung übergehen.

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