Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Diskriminierung

Alter ist kein Kündigungsgrund

Ist bei einer Kündigung Altersdiskriminierung zu vermuten, dann ist sie unwirksam – auch wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Benachteiligung von Arbeitnehmern aus Gründen des Geschlechts, der Religion, der ethnischen Herkunft, der Weltanschauung, einer Behinderung und auch des Alters. Kündigungen aus einem dieser Gründe können unwirksam sein, auch wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt, der nicht unter den Kündigungsschutz fällt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) jetzt entschieden.

Der Fall: Eine Arbeitnehmerin, Jahrgang 1950, hatte im Jahr 2013 ein Kündigungsschreiben erhalten. Der Arbeitgeber begründete die Kündigung mit Veränderungen in ihrem Arbeitsbereich. Zudem führte er an, die Frau sei „inzwischen pensionsberechtigt“. Den anderen vier Arbeitnehmerinnen des Betriebs wurde nicht gekündigt. Die Frau reichte
Kündigungsschutzklage ein und verlangte eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung. Ihre Begründung: Das Kündigungsschreiben lasse eine Benachteiligung wegen ihres Alters vermuten.

Vor Gericht hielt der Arbeitgeber dagegen, dass die Kündigung lediglich freundlich und verbindlich formuliert worden sei. Vielmehr sei die Frau entlassen worden, weil voraussichtlich 70 bis 80 Prozent ihrer Arbeiten in Zukunft entfallen würden. Die Kündigung sei erfolgt, weil die Frau schlechter qualifiziert gewesen sei als ihre Kolleginnen. Das BAG gab der Arbeitnehmerin recht. Die Kündigung verstoße gegen das Benachteiligungsverbot des AGG und sei unwirksam. Der Arbeitgeber habe nicht bewiesen, dass die wegen der Erwähnung der „Pensionsberechtigung“ zu vermutende Altersdiskriminierung nicht vorliegt.

Ob die Frau eine Entschädigung erhält, steht noch nicht fest. Das BAG hat den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. (BAG: Urteil vom 23. Juli 2015, Az. 6 AZR 457/14)

Auch interessant:


(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Für Mitarbeitende in einem Kleinbetrieb das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nicht.

Urteil

Kündigung im Kleinbetrieb auch bei offenen Stellen?

Kündigungen können im Kleinbetrieb ohne Begründung ausgesprochen werden. Ein Arbeitgeber begründete sie trotzdem – und handelte sich ein Gerichtsverfahren ein.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
 Kleine Bierpause gefällig? In Spanien darf es an heißen Arbeitstagen auch mal ein Liter mehr sein.

Panorama

Alkoholisiert arbeiten: In Spanien kein Kündigungsgrund

An einem Arbeitstag ein paar Liter Bier trinken? Im Fall eines spanischen Elektrikers führte das zur Kündigung. Ein teurer Fehler für seinen Arbeitgeber.

    • Panorama, Recht
Ein Headhunter ist nicht billig. Umso ärgerlicher, wenn der neue Mitarbeiter gleich wieder kündigt.

Personalsuche

Trotz Kündigung: Arbeitgeber trägt die Headhunter-Kosten

Dürfen Sie als Chef einen neuen Mitarbeiter bei Kündigung zur Rückzahlung einer Vermittlungsprovision verpflichten? Das Bundesarbeitsgericht hat eine klare Antwort.

    • Personal, Personalbeschaffung, Recht, Arbeitsrecht
Manager and a woodworker both holding blueprint,looking each other and laughing

Personal

Krank nach Kündigung: Was erschüttert Beweiswert der AU?

Auf die Kündigung folgt eine Krankmeldung: Da können durchaus Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen – vor allem, wenn das Attest bis zum Ende der Kündigungsfrist geht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht