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Betriebsnachfolge: Wie viel der eigene Betrieb wert ist, lässt sich mit Hilfe des AWH-Verfahrens herausfinden.

Inhaltsverzeichnis

Altersvorsorge: Was ist mein Betrieb heute wert?

Bei der Altersvorsorge setzen Sie auf den Verkauf Ihres Betriebs? So finden Sie heraus, was Ihr Betrieb wert ist und wie viel Geld Sie im Ruhestand brauchen!

  • Laut einer ZDH-Umfrage kennen viele Inhaber, den Wert Ihres Betriebs nicht, obwohl sie ihn in den nächsten fünf Jahren an einen Nachfolger übergeben wollen.
  • Betriebsberater der Handwerkskammern wie Manfred Hein bieten Unternehmensbewertungen nach dem AWH-Verfahren an. Die Erträge des Betriebs haben dabei eine besonders große Bedeutung. In manchen Fällen kommt allerdings der Substanzwert zum Tragen.
  • Die Corona-Krise kann sich auf den Unternehmenswert auswirken, ob und wie stark –das hängt vom Markt ab, in dem sich der Betrieb bewegt.
  • Wie viel Geld Handwerker für die Altersvorsorge benötigen, lässt sich mit Hilfe einer Versorgungsübersicht herausfinden.

Der Erlös aus dem Betriebsverkauf ist für Handwerksunternehmer oftmals ein wichtiger Baustein für die Absicherung im Alter. Doch trotz dieser Bedeutung haben bislang nur 22 Prozent der Inhaber, die in den kommenden fünf Jahren an einen Nachfolger übergeben möchten, eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Das ergibt eine Umfrage des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unter Handwerksbetrieben. Ein weiteres Ergebnis: Handwerker setzen bei der Bewertung in den meisten Fällen auf die Berater der Handwerksorganisationen (30 Prozent). Betriebsberater Manfred Hein bietet bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim Unternehmensbewertungen nach dem im Handwerk gängigen AWH-Verfahren an.

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So wird der Ertragswert ermittelt

Das AWH-Verfahren „zielt vor allem auf die Ertragskraft ab, also die zu erwartenden künftigen Erträge des Unternehmens“, erklärt Hein. Bei der betriebswirtschaftlichen Bewertung geht der Betriebsberater wie folgt vor:

  • Auf Grundlage der Gewinne der letzten Jahre ermittelt er zunächst eine Erfolgsprognose –in Form des künftig zu erwartenden durchschnittlichen Betriebsergebnisses.
  • Dieses Ergebnis wird jedoch noch geschmälert: „Risikofaktoren wie die Branchenentwicklung, die Personalsituation und die Inhaberabhängigkeit müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden“, erläutert Hein.
  • Er weist darauf hin, dass bei Einzelunternehmen zudem noch kalkulatorische Kosten abgezogen werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel der Unternehmerlohn und der Mietzins für das eigengenutzte Firmengebäude.

Aus diesen Faktoren lässt sich laut Hein der Ertragswert berechnen, der bei den meisten Betrieben auch dem Unternehmenswert entspreche.

Bei GmbHs gibt es eine Besonderheit, denn in dieser Rechtsform erfolgt noch eine Überleitungsrechnung: „Dabei werden Verbindlichkeiten abgezogen und Vermögenswerte wie Forderungen und Bankguthaben positiv angerechnet“, erläutert Hein.

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Der Substanzwert des Betriebs ist der Mindestwert

Beim AWH-Verfahren erfolgt zudem eine Substanzbewertung. „Dabei wird der Zeitwert des vorhandenen Inventars ermittelt“, erläutert der Betriebsberater. Berücksichtigt werden dabei zum Beispiel die vorhandenen Geräte, Maschinen, der Fuhrpark und die Geschäftsausstattung. Was nicht einfließt, ist der Wert der eigenen Immobilie. „Die müssen Unternehmer gegebenenfalls von externen Gutachtern ermitteln lassen“, sagt Hein.

Große Bedeutung hat die Substanzbewertung allerdings nur für Betriebe mit geringem Ertragswert: „Ist der Ertragswert kleiner als der Substanzwert, dann entspricht der Unternehmenswert dem Substanzwert“, erläutert Hein.

Was sagt die Unternehmensbewertung aus?

„Das Ergebnis der Unternehmensbewertung ist nur eine Orientierungsgröße“, sagt Hein. Seiner Erfahrung nach dient sie beim Verkauf meist als Verhandlungsgrundlage: „Den Kaufpreis müssen die Parteien selbst aushandeln.“

Für Einzelunternehmer hat er noch einen Hinweis: „Wer in der Vergangenheit Maschinen auf Kredit gekauft hat, dem bleibt bei Verkauf des Betriebs der Bankkredit.“ Einzelunternehmer müssen also vom Verkaufserlös die Verbindlichkeiten abziehen.

Unternehmensbewertung: Wie wirkt sich die Corona-Krise aus?

„Ob und wie sich die Corona-Pandemie auf den Unternehmenswert auswirkt, hängt ganz von der Branche und von der Spezialisierung des Betriebs ab“, sagt Hein. Einnahmen und Erlöse, die bei der Unternehmensbewertung eine besonders große Rolle spielen, entwickeln sich dem Betriebsberater zufolge ganz unterschiedlich.

Bei Betrieben in den Bau- und Ausbaugewerken hat die Pandemie nach seiner Erfahrung bislang kaum Auswirkungen auf die Unternehmensbewertung, weil es dort bisher rund lief. Allerdings sieht der Betriebsberater auf die Branche durch die aktuelle Materialverknappung Veränderungen zukommen, die ein potenzielles Risiko für die künftige Ertragsentwicklung bergen.

Andere Betriebe, wie zum Beispiel Friseure, waren von den Schließungen betroffenen und sind nun wieder geöffnet. Ob und wie sich das auf die Bewertung auswirkt, ist laut Hein im Einzelfall zu prüfen. Seine Prognose: „Wenn es ein einmaliger Einbruch war und keine weiteren Schließungen gibt, dürfte es keine mittel- bis langfristen Auswirkungen geben.“

Düsterer dürfte es seiner Einschätzung für Betriebe aussehen, die direkt oder indirekt in der Veranstaltungsbranche unterwegs sind: „Hier ist noch unklar, wie es 2021 und auch 2022 weitergeht.“ Daher rechnet der Betriebsberater zunächst mit einer weiter eher negativen Tendenz. Als ein Licht am Horizont wertet er das Voranschreiten der Impfkampagne und rechnet mittelfristig mit eine Besserung der Lage.

Welche Altersvorsorge brauchen Handwerker?

Es hängt also von vielen Faktoren ab, welche Rolle der Erlös aus dem Verkauf oder der Verpachtung eines Betriebs in der Altersvorsorge spielen kann. Auf der anderen Seite hängt es von den individuellen Lebensumständen ab, wie viel Geld Unternehmer für ihre Altersvorsorge benötigen.

Welches finanzielle Polster Sie für den Ruhestand benötigen, können Sie laut Hein mit Hilfe einer Versorgungsübersicht herausfinden. Dazu müssen Sie Ihre monatlichen Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen.

Mögliche Einnahmenquellen sind laut Hein zum Beispiel:

  • die gesetzliche Rentenversicherung,
  • Lebensversicherungen,
  • Versorgungswerke,
  • Mieten und Pachten,
  • Kapitalvermögen,
  • Minijobs und
  • Honorare aus Beratertätigkeiten.

Mögliche Ausgaben sind hingegen:

  • Lebenshaltungskosten,
  • Kosten die soziale Absicherung,
  • Kosten für Versicherungen, 
  • Kosten für das Wohnen,
  • Steuern und
  • finanzielle Verpflichtungen wie Zinsen oder Tilgungsraten.

„Wichtig ist, dass alle Einnahmen und Ausgaben erfasst werden“, sagt der Betriebsberater. Ein Beispiel, wie eine Versorgungsübersicht aussehen kann, zeigt die Handwerkskammer Osnabrück in einer Broschüre zum Thema „Betriebsnachfolge“. Unternehmern, sie Probleme bei der Zusammenstellung haben, rät Hein, sich an einen Steuerberater oder auch an einen Betriebsberater bei der Handwerkskammer zu wenden.

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