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Foto: handwerk.com

Musik in der Werkstatt

"An der GEMA kommt keiner vorbei"

Tolle Tipps von der GEMA: Machen Sie Ihr Radio in der Werkstatt aus, wenn Kunden mithören könnten! Oder hören Sie nur noch CD! Noch mehr praktische Ratschläge gefällig?

Henning Sandvoß hört in seiner Werkstatt Radio. Weil der Raum nicht abgeschlossen ist und andere im Laden vorne mithören könnten, soll er dafür GEMA-Gebühren zahlen – zu Unrecht findet der Handwerker. Schließlich läuft sein Radio nicht, um die Kunden zu berieseln, sondern nur für ihn, neben der Arbeit.

Wir haben bei der GEMA nachgefragt: Gebühren für Hintergrundmusik im Supermarkt oder in einem Café – das mag ja noch verständlich sein. Aber in diesem Fall? Kann es sein, dass die GEMA es ein wenig übertreibt?

Nächste Seite: Wer nicht zahlen will, muss eben abschalten!

Wer öffentlich Musik abspielt, muss zahlen – oder abschalten


Gebühren für Radio-Musik, die manchmal leise neben der Arbeit läuft? Ist das nicht etwas übertrieben?

 „Es ist ja keine Frage der Überzeugung, ob wir das übertrieben finden“, sagt GEMA-Sprecherin Gaby Schilcher. „Es ist ein Gesetz, dass der Urheber das Recht hat, für das Abspielen der Musik bezahlt zu werden. Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme, muss ich dafür auch zahlen.“

Generell komme aber niemand an der GEMA vorbei, der öffentlich Musik wiedergebe, sagt Schilcher. Dass Handwerker Sandvoß seine Werkstatt nicht abschließen kann, bedaure sie. Er sei in einer „unglücklichen Lage“.

Aber ist das nicht viel Geld für einen kleinen Betrieb, in dem manchmal einfach nur ein Radio läuft?

„Wer die Preise übertrieben findet, muss die Musik eben abschalten“, betont Schilcher. Persönlich finde sie Musik in Geschäften jeglicher Art allerdings als angenehm. Sie verstehe nicht, "wieso Betriebe nicht einsehen, dafür auch angemessen zu bezahlen".

Nächste Seite: So könnten Sie sich wenigstens die GEZ sparen – glaubt zumindest die GEMA.


Hören Sie nur noch CD!


Aber jeder Handwerksbetrieb bezahlt doch schon die GEZ-Gebühren. Das wird zusammen ziemlich teuer.

Die GEZ-Gebühr falle für die individuelle Nutzung des Radios an, die GEMA für öffentliche Aufführungen, erklärt Schilcher. Wer Musik vor Kunden abspielt, muss dafür zahlen. Ihr Tipp zur Kostensenkung: „Wer nur CD hört, spart sich die GEZ-Gebühr. Denn die fällt ja nur für Rundfunk an.“

(Haken an dem GEMA-Tipp: Seit neuestem muss ohnehin jeder Betrieb Gebühren zahlen. Sparen kann Sandvoß an dem Ende also nichts.)

Nächste Seite: Diese Kosten kommen auf Betriebe, in denen Musik läuft, zu.

"Die Kosten sind überschaubar"


Welche Kosten fallen für Betriebe konkret an, in denen die Musik nebenbei läuft?
Die GEMA-Sprecherin verweist auf die aktuelle Tarifübersicht auf der Internetseite der Gesellschaft. Handwerker mit einem kleinen Ladengeschäft kämen dabei günstig weg, betont sie. Außerdem seien die Handwerkskammern ein Vertragspartner der GEMA. Die Folge: 20 Prozent Rabatt für alle Mitgliedsbetriebe.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb mit einer Werkstatt von bis zu 300m² zahlt für einen Jahresvertrag mit der GEMA mindestens 149 Euro – wenn dort nur Original-CDs laufen. Bei Wiedergabe von Hörfunk erhöht sich der Betrag auf 186 Euro. (Inklusive sieben Prozent Mehrwertsteuer und minus der 20 Prozent Rabatt.)

Überschaubar oder nicht: Henning Sandvoß ist das jedenfalls zu viel. Für seinen etwa 100 m² großen Laden ergibt sich laut GEMA-Tariftabelle ein Betrag von etwa 76 Euro mit einem Jahresvertrag oder 21 Euro, wenn er pro Quartal abrechnen würde. Deshalb will Sandvoß nun lieber auf Musik im Betrieb verzichten.

(ja)


PS: Tipps der GEMA, die wir in diesem Gespräch vermisst haben, weil sie irgendwie auch noch gepasst hätten:

  • Benutzen Sie Kopfhörer!
  • Hören Sie nur NDR Info – garantiert ohne Musik!
  • Hören Sie Musik nur außerhalb der Ladenöffnungszeiten, wenn kein Kundenbesuch droht!
  • Installieren Sie eine Lichtschranke, die automatisch das Radio abschaltet, sobald jemand den Laden betritt!
Haben Sie weitere Vorschläge? Dann schreiben Sie uns!


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