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Aufträge

Anfahtrskosten: Wer soll das bezahlen?

Der Weg ist nicht das Ziel. Geld kostet er dennoch. Was wiederum die Kunden ärgert. So rechnen Sie Ihre Anfahrtskosten sauber ab.

von Jörg Wiebking

Auf der Suche nach neuen Aufträgen werden die Wege immer weiter: Da kommen auch jene Unternehmer ins Grübeln, die es bisher vermieden haben, ihren Kunden die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. #132;Für uns waren die gestiegenen Treibstoffkosten der Auslöser, aber auch die vielen Kundendienstfahrten und die Reparaturen an den Fahrzeugen #147;, sagt Stephanie Schurz (32) vom #132;Meisterbetrieb Ferdinand Schurz #147; in Köln. Und warum schlägt der SHK-Betrieb den Aufwand nicht einfach auf die Arbeitskosten auf? #132;Wir wollen die Stundenlöhne nicht anheben #150; das käme bei den Kunden nicht gut an. #147; Die Betriebswirtin erhofft sich mehr Verständnis, wenn sie die Fahrtkosten ausweist und die Kunden informiert.

Auf der Suche nach neuen Aufträgen werden die Wege immer weiter: Da kommen auch jene Unternehmer ins Grübeln, die es bisher vermieden haben, ihren Kunden die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. „Für uns waren die gestiegenen Treibstoffkosten der Auslöser, aber auch die vielen Kundendienstfahrten und die Reparaturen an den Fahrzeugen“, sagt Stephanie Schurz (32) vom „Meisterbetrieb Ferdinand Schurz“ in Köln. Und warum schlägt der SHK-Betrieb den Aufwand nicht einfach auf die Arbeitskosten auf? „Wir wollen die Stundenlöhne nicht anheben – das käme bei den Kunden nicht gut an.“ Die Betriebswirtin erhofft sich mehr Verständnis, wenn sie die Fahrtkosten ausweist und die Kunden informiert.

Jetzt muss Schurz nur noch entscheiden, wie sie die Fahrtkosten abrechnen wird. Das ist nicht so einfach, denn das Thema ist heikel: Verbraucherschützer äußern sich regelmäßig dazu. „Vom Bundesgerichtshof gibt es einige Urteile, die verschieden ausgelegt werden“, berichtet Jan Frerichs von der Handwerkskammer Oldenburg. Daher könne die Kammer auch „nur Tipps geben, wie Handwerker die Fahrtkosten mit möglichst wenig Risiko abrechnen“.

 

  • Fahrzeugkosten: Spritkosten, Versicherungen, Unterhalt und Anschaffungskosten für Firmenwagen können als Fahrtkosten umgelegt werden. Entweder das Unternehmen rechnet kilometergenau und mit unterschiedlichen Kosten je nach Wagentyp ab. Oder es stellt gestaffelt Entfernungspauschalen in Rechnung.
  • Fahrtzeiten: Wer Fahrtzeiten zum gleichen Satz wie Arbeitszeiten abrechnen will, muss das mit dem Kunden vorher vereinbaren. „Das geht bei kleineren Arbeiten gleich bei der Auftragsannahme am Telefon. Bei größeren Aufträgen gehört es in das Angebot.“ In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat die Formel „Fahrtzeit = Arbeitszeit“ nichts zu suchen. Minutengenaue Abrechnungen dürfen die Kunden nicht erwarten, aber in Intervallen von fünf oder zehn Minuten „sollte die Abrechnung unproblematisch sein“. Womit Handwerker rechnen müssen: Verbraucherschützer empfehlen, dass die Fahrtzeit weniger als die Arbeitszeit kosten sollten, weil der „Wagnisaufschlag“ bei der Anfahrt entfallen könne. „Es geht um wenige Prozent, aber es kann zu Diskussionen führen“, berichtet Frerichs.
 
  • Touren: Fährt ein Monteur nacheinander mehrere Kunden an, dann müssen die Fahrtkosten unter den Kunden aufgeteilt werden.
 
  • Besorgungen: Muss der Monteur noch einmal los, weil Werkzeug oder Material fehlen, so geht das in der Regel zu Lasten des Unternehmens, wenn der Kunde das Problem genau beschrieben hat und voraussichtlich erforderliches Werkzeug oder Material nicht mitgenommen wurde.
 
  • Rechnung: Die vereinbarten Kosten für Fahrzeug und Fahrtzeit sollten in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden. Wer mit den Kunden eine einzige Anfahrtspauschale für Fahrzeugkosten und -zeit vereinbart, sollte stattdessen diesen Posten in die Rechnung aufnehmen.

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