Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Vergabe

Angebotsabgabe per Mausklick

Der Bund und einige Länder testen zur Zeit die elektronische Vergabe von Bauaufträgen. Sie wollen dadurch Zeit und Kosten sparen.

Der Startschuss ist beim Bundesamt für Raumwesen und Bauordnung (BBR) bereits gefallen: Die Bonner Behörde vergab Ende Februar erstmals einen Bauauftrag nach VOB auf elektronischem Wege. Im Internet schrieb sie die Errichtung eines Schwachstromnetzes für ein Dienstgebäude in Bonn aus. Unter www.bbr-vergabe.bund.de konnten sich die Betriebe Unterlagen aus dem Netz herunterladen, ein Angebot erstellen und dieses dann in verschlüsselter Form und mit einer digitalen Signatur versehen zurücksenden.

E-Vergabe = Kostenersparnis

In den nächsten Wochen will das BBR unter der gleichen Adresse noch weitere Bauleistungen nach VOB vergeben. Aus Sicht von Dr. Klaus Stadler, der im BBR das Vergabereferat leitet, können die Bieter von diesem Verfahren stark profitieren: Es geht schneller, die Betriebe haben mehr Zeit für die Angebotsabgabe, und es fallen auch weniger Kosten an als beim Versand von Papierbergen.

Der Test des BBR erfolgte im Rahmen des Pilotprojektes Elektronische Vergabe von Aufträgen des Bundes, einer Initiative von Bundesinnenministerium, Bauministerium und Wirtschaftsministerium. Ab dem zweiten Quartal 2003 wollen das BBR, das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BA) sowie das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BWB) ihre Aufträge bereits über eine zentrale Plattform vergeben. Die Adresse lautet www.evergabe-online.de. Auf dieser Website wird zukünftig auch ein kostenloses E-Learning-Modul zur elektronischen Auftragsvergabe zu finden sein, das den Betrieben den Einstieg erleichtern soll. Interessierte finden diesen E-Learning-Kurs auch beim Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums unter www.e-vergabe.bund.de.

Vergabe: Länder- oder Kommunensache?

Sämtliche Bauausschreibungen der Bundesverwaltung sollen künftig über die zentrale Vergabeplattform laufen, so das Ziel der Projektinitiatoren. Darüber hinaus wollen sie auch die Bundesländer sowie andere öffentliche Auftraggeber für ihre Plattform und die dazugehörige Technik gewinnen. Dabei stößt der Bund allerdings auf Hürden, denn einige Länder haben bereits damit begonnen, eigene Vergabeplattformen einzurichten. Das Land Berlin etwa wird von April 2003 an ein Jahr lang die Veröffentlichung und Vergabe von Ausschreibungen im Netz erproben. Und Bremen will auf seiner zentralen Verwaltungs- und Serviceplattform www.bremen.de ebenfalls noch in diesem Jahr mit der Auftragsvergabe beginnen.

Die Auftragsstelle Niedersachsen hat im vergangenen Jahr eine landesweite Ausschreibungsdatenbank ins Netz gestellt

(www.auftragstelle-niedersachsen.de), die ebenfalls zu einer Vergabeplattform ausgebaut werden soll. Wir versuchen derzeit, die Kommunen von unserem Vorhaben zu überzeugen, sagt Geschäftsführer Jörg Brinkmann. Er fürchtet nämlich ein Chaos der Systeme, falls auch die Kommunen eigene Vergabeplattformen einrichten. Wir wollen daher, dass möglichst alle öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen an einem Strang ziehen, sagt Brinkmann.

Stichwort: Elektronische Vergabe

Die Ausschreibung und Vergabe von Bauaufträgen ist über das Internet als durchgängiger, papierloser Prozess möglich. Unternehmen können die kompletten Leistungsverzeichnisse aus dem Netz ziehen, ihre Angebote digital erstellen und sie verschlüsselt und mit einer digitalen Signatur versehen zurücksenden. Der VOB 2000 zufolge sind solche Angebote rechtsverbindlich. Seit dem Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung am 1. Februar 2001 gilt diese Regelung auch für das öffentliche Auftragswesen. Wer mehr zum Thema elektronische Vergabe wissen möchte, kann dafür den neuen Leitfaden E-Vergabe des Bundeswirtschaftsministeriums zu Rate ziehen.

Die Broschüre ist erhältlich beim

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)

Postfach 300265

53182 Bonn

Telefon (0 18 88) 6 15-41 71

Bestellfax: (02 28) 42 23-4 62

Internet: www.bmwa.bund.de/publikationen

Linksammlung

www.bbr-vergabe.bund.de

www.evergabe-online.de

www.e-vergabe.bund.de

www.bremen.de

www.auftragstelle-niedersachsen.de

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll sie Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden treffen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Arbeitszeiterfassung: Für wen gibt es Ausnahmen?

Neuer Anlauf: Das Bundesarbeitsministerium will nun doch Betriebe aller Branchen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichten. Mit einer Ausnahme.

    • Politik und Gesellschaft, Recht, Arbeitsrecht
K.O. durch formalen Fehler: Betriebsprüfer werden sich nicht erst Protokolldateien anschauen, wenn Änderungen im elektronischen Fahrtenbuch möglich und dort nicht sofort erkennbar sind

Steuern

Kein Vertrauensschutz für elektronisches Fahrtenbuch

Wer ein elektronisches Fahrtenbuch führt, sollte den Fall dieses Geschäftsführers kennen. Er zeigt: Vertrauensschutz ist nur unter einer Voraussetzung möglich.

    • Steuern
Mit Bürokratie hat Susanne Matthies schon genug zu kämpfen, sie braucht nicht noch Mehraufwände durch die eAU. 

Politik und Gesellschaft

Handwerkerin: „73 Euro Mehrkosten für jede elektronische Krankmeldung“

Susanne Matthies merkt nichts von der versprochenen Entlastung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Will die Politik daran nichts ändern – oder kann sie nicht?

    • Politik und Gesellschaft
Ist Ihr Unternehmen schon auf elektronische Eingangsrechnungen vorbereitet? Ab 2025 müssen Sie damit jederzeit rechnen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Rechnung wird für Betriebe Pflicht

Viele Handwerker arbeiten bereits mit elektronischen Rechnungen – demnächst werden sie zur Pflicht. Ausnahmen: nicht wirklich. Was kommt auf die Betriebe zu?

    • Politik und Gesellschaft, Steuern, Umsatzsteuer