Akteneinsicht kann das Finanzamt nur aus sehr guten Gründen verwehren. 
Foto: deagreez - stock.adobe.com
Akteneinsicht kann das Finanzamt nur aus sehr guten Gründen verwehren. 

Steuern

Bei Ärger mit dem Steuerberater fragen Sie den Fiskus

Sie wollen Ihren Steuerberater verklagen und benötigen Akteneinsicht vom Finanzamt? Dieses Urteil könnte Ihnen helfen.

Der Fall: Ein Unternehmerpaar lässt seine Einkommensteuererklärung 2015 von einem Steuerberater erstellen. Der Informationsfluss ist nicht optimal: Von einem Steuerbescheid erfährt das Paar erst nach Ablauf der Einspruchsfrist gegen diesen Bescheid. Dass der Steuerberater zuvor Rückfragen des Finanzamtes nur unzureichend beantwortet hatte, erfährt das Paar auch erst jetzt.

Da der Steuerberater ihnen dazu keine Auskunft gegeben habe, beantragt das Paar für eine Schadensersatzklage gegen den Berater Akteneinsicht in seine eigenen Steuerunterlagen beim Finanzamt. Der Fiskus verweigert die Einsicht: Dem Paar fehle ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht. Ebenso wenig hätten sie einen Anspruch gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Das Urteil: Deutlich anders hat nun das Finanzgericht Niedersachsen in diesem Fall entschieden. Auch wenn die Abgabenordnung kein Akteneinsichtsrecht enthalte, hätten Steuerpflichtige grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht. Dieses Einsichtsrecht müsse die Finanzbehörde mit dem Schutz Dritter und ihrem Ermittlungsinteresse sowie ihrem Verwaltungsaufwand abwägen. Das Schutzinteresse des Steuerberaters spiele in diesem Fall keine Rolle, da es lediglich um die Daten des Paares gehe und nicht um Steuerdaten der Steuerkanzlei.

Den Verwaltungsaufwand durch die Akteneinsicht habe das Finanzamt auch nicht dargelegt. Vielmehr gehe das Gericht davon aus, dass das ganze Verfahren deutlich mehr Aufwand verursacht hat, als es die Akteneinsicht hätte. (Urteil vom 18. März 2022, Az. 7 K 11127/18.  Revision ist möglich.)

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Was tun, wenn der Steuerberater den Einspruch vergisst?

Ihr Steuerberater hat nach einer Betriebsprüfung den Einspruch gegen einen Änderungsbescheid vergessen? Dann bleibt Ihnen nur noch eine Möglichkeit.
Artikel lesen

Gespräch mit Finanzamt ersetzt nicht den Steuerberater

Teurer Plausch: Diese Unternehmerin hat die Änderung ihrer Steuerbescheide kalt erwischt – weil sie vermeintlich alles mit dem Fiskus besprochen hatte.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wer seinen Handwerksbetrieb teilweise verkauft gegen Ratenzahlungen und teilweise aufgibt, hat jetzt auch Anspruch auf das steuerliche Wahlrecht.

Steuern

Steuern: Wahlrecht bei Betriebsaufgabe erweitert

Sie wollen Ihren Betrieb aufgeben und einen Teil verkaufen? Dieses Steuerurteil schafft Ihnen mehr Entscheidungsspielraum bei den anfallenden Steuern.

    • Steuern
Verklickt bei der elektronischen Steuererklärung? Solche Fehler kann das Finanzamt nicht sofort erkennen – und muss sie daher auch nicht von sich aus korrigieren.

Steuern

Elster: "Verklicken" bei der Steuererklärung kann teuer werden

Wer bei der elektronischen Steuererklärung Daten importiert, sollte den Steuerbescheid sofort prüfen: Datenfehler muss das Finanzamt später nicht mehr ändern.

    • Steuern
Betrug: Die Finanzverwaltung würde nie von Ihnen verlangen, für die Zahlung einer Steuerschuld einen Link zu nutzen und dort ein Formular auszufüllen.

Steuern

Diese Steuer- und Pfändungsbescheide sind ein Fake

Keine Angst vor Kontenpfändung: E-Mails und Messenger-Nachrichten vom Bundeszentralamt für Steuern und dem Finanzamt sind ein Betrugsversuch.

    • Steuern
Atmosphäre ist wichtig: Bei Vorstellungsgesprächen sollten Sie auf angenehme Gesprächssituation achten.

Bewerben beim Bewerber

Vorstellungsgespräche entstauben: 5 Tipps für moderne Chefs

Die Zeiten, in denen Vorstellungsgespräche Verhören glichen sind vorbei. Attraktive Arbeitgeber wollen beim Bewerber Punkte holen. Diese 5 Tipps helfen Ihnen dabei.

    • Personal, Personalbeschaffung