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Soforthilfe als Zuschuss für Virus-Geschädigte

Inhaltsverzeichnis

Liquiditätshilfen für Betriebe

Antragsfrist für Corona-Soforthilfe endet am 31. Mai

Ende Mai läuft die Frist zur Beantragung der Fördergelder für Handwerksbetriebe ab. Unternehmerin Petra Striegler wartet noch immer auf die von ihr beantragte Corona-Soforthilfe – wie andere Betriebe auch.

Auf einen Blick:

  • Seit dem 25. März bestand für Betriebe die Möglichkeit, Corona-Soforthilfe zu beantragen. Bei einigen ist das Geld bis heute nicht angekommen – wie auch bei Handwerksmeisterin Petra Striegler.
  • Die Förderbanken der verschiedenen Bundesländer hatten mit häufigen Fehlern in den Anträgen zu kämpfen, das habe die Auszahlung verlangsamt, teilten sie mit.
  • Betriebe, die bis Ende des Jahres noch mit Umsatzeinbußen rechnen, können noch bis zum 31. Mai einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
  • Betriebe, die noch immer auf einen Bescheid und die Auszahlung warten und keine Bestätigung ihres Antragseingangs erhalten haben, können ihren Antrag erneut senden. Dabei gelte es, Fehler zu vermeiden und die Frist am 31. Mai 2020 zu beachten.

Seit knapp acht Wochen wartet Petra Striegler auf die Auszahlung der Corona-Soforthilfe. Als sie den Antrag abgeschickt hat, war ihr Geschäft in Braunschweig bereits drei Wochen lang geschlossen. Striegler ist eine von vielen Handwerksunternehmerinnen, die von der Zwangsschließung betroffen war und schnelle finanzielle Hilfe benötigte.

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Mitte April erreichte sie eine E-Mail mit der Aussage, ihr Antrag sei eingegangen und die Zahlungen würden vorbereitet. „Doch bis jetzt habe ich nichts erhalten – weder die Zuwendungsbescheinigung, noch das Geld“, sagt Petra Striegler. Täglich warte sie auf die Zahlung, denn die laufenden Kosten fielen ja trotzdem an. „Ich lebe gerade von der Hand in den Mund, das ist auf Dauer sehr belastend“, betont sie.

Antragsbearbeitung läuft nicht immer reibungslos

So wie Petra Striegler geht es auch anderen Handwerksbetrieben, weiß Susann Ruppert, Betriebsberaterin der Handwerkskammer Oldenburg. „Viele Betriebe, die Anträge gestellt haben, warten entweder noch auf den Bescheid oder das Geld“, sagt sie. Seit Anfang April habe Ruppert viele Handwerker täglich telefonisch bei der Antragstellung unterstützt. Ihre Erfahrung: „Nur, wenn ein Antrag fehlerfrei und vollständig ist, kann er von Seiten der Förderbank aus maschinell bearbeitet werden.“ Zwischen fünf und zehn Tage dauere es dann bei korrekten Anträgen in etwa, bis das Geld auf dem Konto des Betriebs sei.

Verzögerung durch Fehler in Anträgen

Nach Angaben der niedersächsischen NBank sind bis zum 22. Mai 120.000 Anträge auf Corona-Soforthilfe bewilligt worden. Das entspreche einer Fördersumme von 780 Millionen Euro. In Sachsen-Anhalt waren bis zum 25. Mai über 40.000 Anträge bei der Investitionsbank eingegangen und bereits mehr als 34.000 bewilligt worden. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge hätten laut NBank in vielen Fällen die Bearbeitung verzögert. Neben mehrfach gestellten Anträgen seien häufige Fehler eine vergessene Unterschrift oder IBAN sowie fehlende Unterlagen.

Betriebsberaterin Ruppert hat auch festgestellt, dass teilweise nicht jeder Betrieb alle Felder in den Anträgen ausgefüllt habe oder die Formatvorlage verändert worden sei. „Das hat die Bearbeitung der Anträge zusätzlich erschwert, weil der Bearbeitungsprozess nicht automatisiert stattfinden konnte“, weiß sie.

Ende Mai endet die Frist zur Antragstellung

„Betriebe in Gewerken, in denen sich nach eigener Einschätzung erst zeitversetzt im Herbst ein Corona-bedingter Auftrags- und Umsatzeinbruch abzeichnet, sollten prüfen, ob sie Liquiditätshilfen für diese Zeit brauchen“, sagt Ruppert. Um das einzuschätzen, sei eine vorausschauende unternehmerische Planung besonders wichtig. Betriebe sollten sich Fragen stellen wie: „Wird es mich gegen Ende des Jahres noch treffen oder komme ich ohne finanzielle Hilfe durch die Corona-Krise?“

Ruppert appelliert: „Beachten Sie die Frist bis Ende Mai, wenn Sie noch den Zuschuss beantragen wollen.“ Sollten Betriebe das Geld dann doch nicht oder nicht vollständig benötigen, wird die Überförderung problemlos nach Ablauf des Förderzeitraums gemäß Antragstellung zurückgezahlt. Wer sich nicht sicher sei oder Hilfe brauche, könne sich telefonisch auch bei seiner Handwerkskammer melden.

Tipps: Das können Betriebe tun, die auf einen Bescheid warten

Die NBank weist darauf hin, dass vollständige Anträge, die bis Ende Mai eingehen, auch danach noch bearbeitet werden und bittet um Geduld. Auf ihrer Website hat die Bank Hinweise veröffentlicht, wie Betriebe, die auf eine Bewilligungsnachricht warten, vorgehen können:

  • Wer weder Ablehnungsbescheid noch Bewilligung erhalten hat, obwohl die Antragstellung längere Zeit zurückliegt, könne erneut einen Antrag auf Bundesmittel stellen. Wichtig: Antragsteller sollten dabei die aktuellen Ausfüllhinweise des Formulars genau lesen – das unterstütze eine reibungslose Bearbeitung.
  • Wer in den nächsten Tagen einen Ablehnungsbescheid und vorläufigen Ablehnungsbescheid erhält, sollte den Ablehnungsgrund prüfen und die eventuell fehlenden Unterlagen nachreichen
  • Nicht möglich sei es, erneut einen Antrag für die Landesrichtlinie zu stellen, die am 31.3.2020 von dem Antrag auf Bundesförderung abgelöst wurde.

Ungeachtet dessen, ob ihre Soforthilfe in den nächsten Tagen ankommt, will Friseurmeisterin Petra Striegler Anfang Juni ihre Mitarbeiterin wieder einstellen. „Ich musste sie kündigen, da ich für sie als geringfügig Beschäftigte kein Kurzarbeitergeld beantragen konnte“, sagt Striegler. Doch wochenlang allein durchzuarbeiten, das sei für sie nach dem Ansturm auf den Salon seit der Wiedereröffnung nicht mehr möglich. Nicht zuletzt wolle sie den Arbeitsplatz erhalten, auch wenn sie nicht absehen könne, wie es für den Betrieb finanziell weitergehe.

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