Erhebliche Qualitätsmängel bei
Billigkraftstoffen will Aral bei einer Untersuchung von No-Name-Tankstellen festgestellt haben. In vielen Fällen erfüllten sie
nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen nach der
Kraftstoffqualitätsverordnung und dürften somit eigentlich
nicht verkauft werden.
Eine der am häufigsten festgestellten Qualitätsverletzungen
sei eine zu niedrige Oktanzahl bei Ottokraftstoffen, Das könne
zu Motorschäden führen. In einigen Fällen erhalte der Kunde
sogar an Stelle von SuperPlus zum höheren Preis lediglich
Super-Benzin. Auch Verpanschungen des Benzins mit
Dieselkraftstoff machten die Bochumer aus. Daraus resultiere
die Gefahr, das Dieselanteile in das Motoröl gelangten und es
verdünnten. Die Folge sei ein erhöhter Motorverschleiß
aufgrund abnehmender Schmiereigenschaften des Öles sowie unter
Umständen Fehlzündungen, die Schäden am Katalysator
verursachten und damit die Schadstoffemissionen erhöhen
könnten.
Bei einer Vermischung des Diesels mit Ottokraftstoff werde
unter anderem der Flammpunkt herabgesetzt, was zu einer
Verpuffungsgefahr führen könne. Außerdem werde die
Schmierwirkung des Diesels herabgesetzt. Insbesondere in
kraftstoffschmierenden Dieseleinspritzungen komme es dadurch
zu erhöhtem Verschleiß. Zusätzlich werde das
Selbstzündverhalten des Diesels verschlechtert. Dies sei mit
einem Anstieg der Schadstoffemissionen verbunden. Außerdem
enthielten Billigkraftstoffe in der Regel keine wirkungsvollen
Additive, so dass diese Kraftstoffe nicht den Anforderungen
moderner Fahrzeugmotoren entsprächen. Störungen des
Fahrverhaltens, ein Anstieg des Kraftstoffverbrauchs sowie
eine Verschlechterung des Abgases und damit Umweltprobleme
könnten die Auswirkungen sein.