kurzarbeit-definition.jpeg
Foto: N. Theiss - stock.adobe.com
Kurzarbeit darf nicht vom Arbeitgeber eigenmächtig angeordnet werden.

Urteil

Arbeitgeber darf Kurzarbeit nicht einseitig anordnen

Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument in der Corona-Krise. Arbeitgeber dürfen dabei aber nicht eigenmächtig handeln, urteilte jetzt ein Arbeitsgericht.

In der Corona-Krise ist Kurzarbeit für viele Betriebe eine gute Möglichkeit, bei Betriebsschließungen oder Umsatzausfällen Personalkosten zu sparen ohne die Mitarbeiter entlassen zu müssen. Allerdings ist dieses Werkzeug an Bedingungen geknüpft, wie jetzt das Arbeitsgericht Siegburg klarstellte.

Corona: Mitarbeitern kündigen in der Krise?

Wenn die Geschäfte nicht wieder anspringen, scheinen Kündigungen unausweichlich. Ganz falsch, meint ein Unternehmensberater. Und was gilt rechtlich?
Artikel lesen

Der Fall: Ein als Fahrer beschäftigter Mann erhielt von seinem Arbeitgeber Mitte März 2020 ein Schreiben. Darin erklärte der Arbeitgeber, dass in verschiedenen Bereichen des Unternehmens Kurzarbeit angemeldet worden sei und dass der Mitarbeiter zunächst für die folgende Woche dafür vorgesehen sei. Für März erhielt der Mitarbeiter, der sich trotz des Schreibens für die Arbeit zur Verfügung gehalten hatte, ein gekürztes Gehalt, das in der Abrechnung als „Kurzarbeitergeld“ bezeichnet wurde. Die Situation änderte sich nicht, bis der Mann Mitte Juni selbst fristlos kündigte und den Arbeitgeber auf Nachzahlung des einbehaltenen Lohnanteils verklagte.

Das Urteil: Das Gericht entschied im Sinne des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber dürfe einseitig Kurzarbeit nur anordnen, wenn dies vertraglich geregelt sei, entweder durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder direkt mit dem Arbeitnehmer, so die Richter. Da es im Unternehmen keinen Betriebsrat gab und auch keine tarifvertragliche Regelung bestand, hätte der Arbeitgeber eine individuelle Vereinbarung schließen müssen. Das Schreiben, in dem die Kurzarbeit angekündigt wurde, sei keine wirksame Vereinbarung, stellten die Richter klar. Da der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung angeboten hätte, sei der Arbeitgeber ihm das volle Gehalt plus Zinsen schuldig.

Arbeitsgericht Siegburg, 4 Ca 1240/20, Urteil vom 11. November 2020, Az. 4 Ca 1240/20

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht  verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden!

Auch interessant: 

Wie Handwerksbetriebe Kurzarbeit beantragen

Sie wollen wegen des Coronavirus Kurzarbeit für Ihre Mitarbeiter beantragen? Hier finden Sie alle Infos, Formulare und Muster.
Artikel lesen

Corona: Ausnahmen für Kurzarbeit bis 2021 verlängert

Mehr Geld, längere Bezugsdauer und Erstattung von Sozialbeiträgen: Ausnahmeregelungen für Kurzarbeit gelten wegen der Corona-Pandemie bis Ende 2021.
Artikel lesen

Corona-Krise: Diese Hilfen gibt es für betroffene Betriebe

Nach den Überbrückungshilfen und der Neustarthilfe soll es jetzt Härtefallhilfen geben. Das sind alle finanziellen Hilfen in der Corona-Krise im Überblick.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Corona

Kurzarbeit: Neuerungen und Antrags-Fehler im Überblick

In der Corona-Krise ist das Kurzarbeitergeld eine wichtige Sozialleistung. Welche Neuerungen jetzt kommen und welche Fehler oft in den Anträgen auftreten.

    • Corona, Politik und Gesellschaft, Personal

Umfrage

Corona-Krise: Haben Sie Kurzarbeit angezeigt?

Mehr als 750.000 Unternehmen haben in der Corona-Krise bisher Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur angezeigt. Gehören Sie auch dazu?

    • Personalführung, Politik und Gesellschaft

Corona

Wie schnell erhalten Betriebe Kurzarbeitergeld?

Bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit anzeigen – das machen in der Corona-Krise viele Betriebe. Doch wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

    • Corona, Politik und Gesellschaft
Einzelne Arbeitstage fallen wegen Kurzarbeit aus: Betrieb darf Urlaubsanspruch einer Mitarbeiterin laut einem BAG-Urteil neu berechnen.

BAG-Urteil

Bei Kurzarbeit darf Urlaub anteilig gekürzt werden

Fallen Arbeitstage wegen Kurzarbeit aus, dürfen Betriebe laut Bundesarbeitsgericht den Urlaubsanspruch von Mitarbeitern neu berechnen. So funktioniert das.

    • Corona, Recht, Arbeitsrecht