Unangenehm mag ein PCR-Test sein, aber er ist kein zu unverhältnismäßiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, urteilte das Bundesarbeitsgericht.
Foto: scaliger - stock.adobe.com
Unangenehm mag ein PCR-Test sein, aber er ist kein zu unverhältnismäßiger Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, urteilte das Bundesarbeitsgericht.

Urteil

Arbeitgeber darf PCR-Test anordnen

Freistellung ohne Lohn wegen Testverweigerung? Über einen Streit um verpflichtende Corona-PCR-Test hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Fall: Das bayerische Staatsorchester hatte im Winter 2020/21 wegen der Corona-Pandemie neben anderen Schutzmaßnahmen ein Hygienekonzept erarbeitet. Es sah vor, alle Musiker verpflichtend regelmäßig per PCR-Test auf Covid-19 testen zu lassen. Ohne Testdurften sie weder an Proben noch an Aufführungen teilnehmen.

Eine Flötistin verweigerte die Tests. Sie sah ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr. Als Reaktion stellte ihr Arbeitgeber sie frei und zahlte ihren Lohn nicht. Die Frau klagte sich durch alle Instanzen bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG).

Das Urteil: Die Richter am BAG entschieden im Sinne des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber sei laut BGB und Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit so weit wie möglich zu schützen. Dafür habe der Arbeitgeber mit Hilfe von Wissenschaftlern ein Hygienekonzept erarbeitet, das verpflichtende PCR-Tests vorsah. Daher durfte der Arbeitgeber die Tests anordnen, entschied das Gericht.

Zugleich wertete das Gericht den Gesundheitsschutz aller höher als das Einzelinteresse der Musikerin an ihrer körperlichen Unversehrtheit – der Eingriff per PCR-Test sei verhältnismäßig und daher rechtens. (Urteil vom 1. Juni 2022, Az. 5 AZR 28/22)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Corona-Pandemie: 15 Urteile, die Handwerker kennen sollten

Ob Masken am Arbeitsplatz, Quarantäne oder Urlaubsansprüche: Auch Gerichte müssen sich regelmäßig mit dem Coronavirus befassen. 15 Urteile im Überblick.
Artikel lesen

Wegen DSGVO: Handwerker müssen Corona-Daten löschen

Wer personenbezogene Daten aufgrund von Corona-Maßnahmen gespeichert hat, muss diese wieder löschen. Einige Länder kündigen bereits Kontrollen an.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein Headhunter ist nicht billig. Umso ärgerlicher, wenn der neue Mitarbeiter gleich wieder kündigt.

Personalsuche

Trotz Kündigung: Arbeitgeber trägt die Headhunter-Kosten

Dürfen Sie als Chef einen neuen Mitarbeiter bei Kündigung zur Rückzahlung einer Vermittlungsprovision verpflichten? Das Bundesarbeitsgericht hat eine klare Antwort.

    • Personal, Personalbeschaffung, Recht, Arbeitsrecht
Ein Arbeitszeugnis muss zugleich wahr und wohlwollend sein. Dass Arbeitnehmende Änderungen verlangen, ist kein Einzelfall.

Urteil

Nach Zoff um Arbeitszeugnis Schlussformel gestrichen – zu Recht?

Mitarbeiter haben kein Recht auf gute Wünsche im Arbeitszeugnis. Ob Chefs sie nachträglich streichen dürfen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Eine Krankschreibung reiht sich an die nächste. Doch nur bei Neuerkrankungen muss der Arbeitgeber länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten.

Urteil

Dauerkranke Mitarbeiter – wann entfällt die Lohnfortzahlung?

Wer dauernd neue Erkrankungen beim Arbeitgeber meldet, muss seine Krankenakte offenlegen. Sonst kann der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll sie Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitenden treffen.

Politik und Gesellschaft

Elektronische Arbeitszeiterfassung: Für wen gibt es Ausnahmen?

Neuer Anlauf: Das Bundesarbeitsministerium will nun doch Betriebe aller Branchen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichten. Mit einer Ausnahme.

    • Politik und Gesellschaft, Recht, Arbeitsrecht