
Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. In dem Fall hatte eine Mitarbeiterin jahrelang 1,11 Euro weniger pro Stunde für die gleiche Tätigkeit erhalten als ihre männlichen Kollegen, später sank die Differenz – auf 1,05 Euro pro Stunde.
Für das Gericht ein klarer Fall von Diskriminierung: Der Arbeitgeber muss der Frau nun 13 374,96 Euro nachzahlen, die Summe aus entgangenem Lohn, Urlaubsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hinzu kommen Zinsen. Zudem machte das Gericht deutlich, dass solche Ansprüche erst nach zehn Jahren verjähren.
LAG Rheinland-Pfalz: Urteil vom 13. Januar 2016, Az. 4 Sa 616/14
(jw)
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