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Sozialversicherung

Arbeitslosenversicherung: 2020 sinkt der Beitragssatz

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum Jahreswechsel erneut. Allerdings gilt die Absenkung nur temporär.

Zum 1. Januar 2020 sinkt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkte. Damit liegt er künftig bei 2,4 Prozent.

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Der Bundesregierung zufolge werden durch diese Absenkung sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte entlastet – und zwar um jeweils 600 Millionen Euro. Grund dafür ist die paritätische Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Das bedeutet: Die Beiträge werden je zur Hälfte von den Arbeitgebern und von den versicherungspflichtig Beschäftigten getragen. 2020 sinken für Unternehmen somit die Lohnkosten, während Arbeitnehmern mehr netto vom Brutto bleibt.

Die Absenkung des Beitragssatzes begründet die Bundesregierung mit den hohen Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit. Allerdings weist sie darauf hin, dass die Regelung befristet ist. So gilt der Beitragssatz von 2,4 Prozent nur bis zum 31. Dezember 2022.

2020 sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum zweiten Mal in Folge. Zuletzt war er zum 1. Januar 2019 auf 2,5 Prozent gesunken. Zuvor lag der Beitragssatz jahrelang bei 3 Prozent.

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