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Arbeitsrecht - Recht nur für Arbeitnehmer?

Arbeitsrecht - Recht nur für Arbeitnehmer?

Hilfestellungen zu geben für die tägliche Praxis des Arbeitsrecht auf Seiten des Arbeitgebers - das ist das Ziel der mit diesem Einführungsartikel beginnenden Serie von Beiträgen zur Beendigung von Arbeitsverträgen.

Grundsätzlich ist das Arbeitsrecht als so genanntes Arbeitnehmerschutzrecht konzipiert. Die Arbeitnehmer sollen vor Beeinträchtigungen ihrer Persönlichkeit, vor wirtschaftlichen Nachteilen und vor gesundheitlichen Gefahren, die im Arbeitsleben entstehen können, geschützt werden.

Das Arbeitsrecht muss flexibel sein

Die Vergangenheit hatte gezeigt, dass die Vertragsfreiheit von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für Leben und Gesundheit der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer den notwendigen sozialen und gesundheitlichen Arbeitnehmerschutz nicht gewährleisten konnte. Der Grundsatz des Arbeitnehmerschutzes kann und soll aber auch nicht dazu führen, dass die Interessen des Arbeitgebers als völlig nachrangig in den Hintergrund gedrängt werden. Das Arbeitsrecht muss vielmehr so ausgestaltet sein, dass es neben seinem Hauptanliegen der Sicherung des Arbeitnehmerschutzes genügend Flexibilität aufweist, um einen erforderlichen Spielraum für die Anpassung an betriebliche und wirtschaftliche Notwendigkeiten zu gewährleisten. Das Arbeitsrecht kann und soll nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber durch den Schutzgedanken in die Rechtlosigkeit abgedrängt wird, was zur Folge hätte, dass der Arbeitgeber keinerlei wirtschaftliches Interesse mehr hätte, ein Unternehmen zu führen. Das Resultat eines solchen extremen Arbeitnehmerschutzrechtes wäre letztlich ein erheblicher Wegfall von Arbeitsplätzen.

Seit einiger Zeit weisen die Unternehmen jedoch immer mehr darauf hin, dass sie mit den bestehenden arbeitsrechtlichen Vorschriften nicht mehr überleben können. Sie deuten an, dass für sie nur noch die Produktion im Ausland gewinnbringend erscheint.

Davon abgesehen, dass auch die Verlagerung ins Ausland viele Unsicherheiten in sich birgt, so kann jedenfalls hier festgehalten werden, dass das derzeit geltende Arbeitsrecht, insbesondere im Rahmen der kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften sicherlich kein ausreichender Grund sein kann, um in Deutschland die Zelte abzubrechen. Das deutsche Arbeitsrecht führt nicht zur Rechtlosigkeit des Arbeitgebers, vielmehr verlangt es über seinen Schutzgedanken die Beachtung einer Reihe von formalen Kriterien, bevor eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann.

Vorschriften treiben Arbeitgeber zur Verzweiflung

Die Vielzahl der zu beachtenden Punkte, die für eine wirksame Kündigung Voraussetzung sind, können dabei, das ist zuzugeben, so manchen Arbeitgeber in die bloße Verzweiflung treiben. So sind für jeden Kündigungsgrund unterschiedliche Voraussetzungen zu prüfen. Bei einer betriebsbedingten Kündigung sind andere Kriterien zu beachten als bei der personenbedingten Kündigung und bei der verhaltensbedingten Kündigung sind wiederum andere Vorgaben zu berücksichtigen als bei der betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung.

Die Beachtung der mannigfaltigen Voraussetzungen ist dem normalen Arbeitgeber, der ohne Rechtsabteilung und anwaltliche Beratung auskommen muss, kaum möglich.

Kein Kündigungsschutzgesetz bei Kleinbetrieben

Der Gesetzgeber hat hierauf insoweit Rücksicht genommen, als er das Kündigungsschutzgesetz für Betriebe mit fünf oder weniger Arbeitnehmern nicht zur Anwendung kommen lässt, um diesen so genannten Kleinbetrieben ihre Flexibilität zu erhalten. Alle anderen Arbeitgeber haben jedoch bei einem Ausspruch einer Kündigung grundsätzlich die gesetzlichen Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes zu beachten. Folgt man hier aber den Vorgaben des Gesetzgebers, so ist der Ausspruch einer wirksamen Kündigung keinesfalls unmöglich. Vielmehr kann bei genauester Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen eine überwiegende Zahl der Kündigungen wirksam ausgesprochen werden.

Kündigungsrecht im Detail

Bei der Erreichung des Zieles, eine wirksame Kündigung gegenüber dem nicht mehr weiterzubeschäftigenden Arbeitnehmer zu erreichen, werden wir Ihnen in den folgenden Wochen und Monaten das Kündigungsrecht näher bringen. Dabei werden wir Ihnen Checklisten, Muster und in Einzelfällen auch Rechtsprechung zur Verfügung stellen, damit Sie unsere Hilfestellung auch in der täglichen Praxis umsetzen können. Wir werden Ihnen jeweils nach längeren Textteilen eine Zusammenfassung des Textes in Stichworten zur Verfügung stellen, damit Sie im Ernstfall die wichtigsten Punkte schnell zur Hand haben. Der nächste Beitrag wird sich mit dem Kündigungsschutz im allgemeinen befassen.

von Rechtsanwalt Dr. Thomas Puffe Rausch,

Bender Zahn Tigges Rechtsanwälte, Büro Berlin

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