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Politik und Gesellschaft

Arbeitsschutzvorschriften bald auch für Solo-Selbstständige?

Der Bundesrat will, dass auf Baustellen für alle die gleichen Arbeitsschutzvorschriften gelten und hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Wie geht es jetzt weiter?

Bei den Arbeitsschutzvorschriften auf dem Bau sieht der Bundesrat Handlungsbedarf: Für Solo-Selbstständige sollen künftig die gleichen Arbeitsschutzvorschriften gelten wie für Betriebe mit Beschäftigten.

Bislang ist in Paragraf 6 der Baustellenverordnung folgendes geregelt: „Zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten haben auch die auf einer Baustelle tätigen Unternehmer ohne Beschäftigte die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten.“

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Das geht dem Bundesrat nicht weit genug, weil sich der Paragraf 6 nur auf den Schutz von Beschäftigen beziehe, nicht jedoch auf den Schutz der Solo-Selbstständigen selbst, anderer am Bau Beteilgter und unbeteiligter Dritte wie zum Beispiel Passanten.

Diesen Schutz soll nun eine Änderung der Baustellenverordnung herbeiführen, die der Bundesrat verabschiedet hat. Einen entsprechenden Verordnungsentwurf hatte zuvor das Land Hessen eingebracht.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßte den Vorstoß: Der hessische Antrag weise „in die richtige Richtung“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa vor der Abstimmung im Bundesrat. „Auf der Baustelle muss jeder verpflichtet sein, nicht nur andere auf der Baustelle tätigen Personen, sondern auch sich selber vor Gefahren zu schützen", so Pakleppa. Eine fehlende Verpflichtung zum Arbeitsschutz dürfe zudem nicht zum Wettbewerbsvorteil werden.

Der Bundesrat hat den Verordnungsbeschluss an die Bundesregierung weitergeleitet. Die müsse jetzt entscheiden, „ob und wann sie sich damit befasst“.

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